ITALIEN:
Übergangsregelung nach Strommarkt-Liberalisierung
Die italienische Regierung hat im Hinblick auf die am 1. Juli in Kraft tretende Liberalisierung des Strommarktes ein Dekret zum Verbraucherschutz für eine vorläufige Neuordnung des Energiesektors verabschiedet.
Danach ist eine vollständige Trennung zwischen der Distribution und der Vermarktung von Strom geplant. Eingeführt wird auch
die Verpflichtung, im Fall eines Versorgerwechsels bei entsprechender Zustimmung des Kunden alle vertraglichen Unterlagen
dem neuen Versorger zugänglich zu machen. Gestärkt wird zudem die Rolle des an der Strombörse für die Nachfrageseite zuständigen
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Freitag, 25.05.2007, 08:23 Uhr
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