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KWK:
Übergangsfrist für kleinere KWK-Anlagen zu kurz
In einem offenen Brief fordern mehrere Verbände, die Übergangsfrist bei der Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen unter 1 MW zu verlängern. Sie sei mit fünf Monaten viel zu kurz.
Im Zuge der Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurden unter anderem auch die Ausschreibungspflichten erweitert
von bislang 1 bis 50 MW auf nun 500 kW bis 50 MW. Damit sind nun auch Anlagen in einem Leistungsbereich ab 500 kW bis 1 MW
verpflichtet, an einer Ausschreibung teilzunehmen.
Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021, wobei der Beginn des Dauerbetriebs maßgeblich ist. Diese Frist ist jedoch zu kurz, monieren Verbände wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der AGFW, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der VDMA sowie der BDEW in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Diese Frist ist laut den Verbänden schon deswegen zu kurz angesetzt, da genehmigte Projekte bis zur Realisierung und dem Beginn des Dauerbetriebs in der Regel rund zwölf Monate benötigen. Die genannte Fristsetzung ist selbst in den Fällen deutlich zu kurz, in denen eine Anlage bereits Anfang 2020 bestellt und Ende 2020 geliefert wurde. Auch jene Anlagen befinden sich noch über den 1. Juni 2021 hinaus im Probebetrieb.

Die Realisierung einer Vielzahl von KWK-Projekten für die Wärmeversorgung im Leistungsspektrum von unter 1 MW sei hiervon akut bedroht. „Nach ersten Umfragen bei unseren Mitgliedsunternehmen wurden bereits über 30 betroffene Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 28 MW storniert oder stehen unmittelbar vor der Stornierung“, teilte der B.KWK mit.
Die Folge seien erhebliche finanzielle Einbußen für die investierenden Energieversorger, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wie Stadtwerke. Die Verbände fordern daher den Gesetzgeber auf, die Regelung abzuändern, um wieder Vertrauen herzustellen sowie weitere Stornierungen zu vermeiden.
Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021, wobei der Beginn des Dauerbetriebs maßgeblich ist. Diese Frist ist jedoch zu kurz, monieren Verbände wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der AGFW, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der VDMA sowie der BDEW in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Diese Frist ist laut den Verbänden schon deswegen zu kurz angesetzt, da genehmigte Projekte bis zur Realisierung und dem Beginn des Dauerbetriebs in der Regel rund zwölf Monate benötigen. Die genannte Fristsetzung ist selbst in den Fällen deutlich zu kurz, in denen eine Anlage bereits Anfang 2020 bestellt und Ende 2020 geliefert wurde. Auch jene Anlagen befinden sich noch über den 1. Juni 2021 hinaus im Probebetrieb.

Der Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als PDF
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Quelle: B.KWK
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Quelle: B.KWK
Die Realisierung einer Vielzahl von KWK-Projekten für die Wärmeversorgung im Leistungsspektrum von unter 1 MW sei hiervon akut bedroht. „Nach ersten Umfragen bei unseren Mitgliedsunternehmen wurden bereits über 30 betroffene Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 28 MW storniert oder stehen unmittelbar vor der Stornierung“, teilte der B.KWK mit.
Die Folge seien erhebliche finanzielle Einbußen für die investierenden Energieversorger, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wie Stadtwerke. Die Verbände fordern daher den Gesetzgeber auf, die Regelung abzuändern, um wieder Vertrauen herzustellen sowie weitere Stornierungen zu vermeiden.

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Donnerstag, 11.02.2021, 12:49 Uhr
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