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NETZE:
Tübingen schließt sich Netzklage an
Die Stadtwerke Tübingen GmbH hat sich der Klage mehrerer Versorger gegen die Änderung des §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung angeschlossen.
 
Mit dem §19 der seit Jahresbeginn geltenden Verordnung der Bundesnetzagentur werden Großverbraucher, die 10 GWh Strom pro Jahr abnehmen und mindestens 7 000 Benutzungsstunden haben, von den Netznutzungsgebühren befreit. Die Kosten müssten dann von den Versorgern auf kleine Unternehmen und Haushaltskunden umgelegt werden. Gegen die Änderung der Verordnung hatten bereits die...

 
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Donnerstag, 12.04.2012, 14:54 Uhr