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Trianel darf Gas durchleiten
Trianel darf Gas durchleiten Die Ruhrgas AG, Essen, muss ihr Gasnetz zur Durchleitung für Trianel European Trading GmbH, Aachen, bereitstellen. Das ist das Ergebnis einer von Trianel eingereichten einstweiligen Verfügung, der am 1.9.2000 vom Landgericht Dortmund stattgegeben wurde.
 
Somit kann Trianel zwei neue industrielle Großkunden ab dem 1.10.2000 mit Gas beliefern. Ruhrgas weigerte sich ihr Netz zur Durchleitung zu öffnen, da die neuen Großkunden von Trianel noch an Altverträge gebunden seien, was einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bedeute. Das Landgericht Dortmund widersprach diesen Vorwürfen und verwies auf §19 Abs. 4...

 
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Montag, 04.09.2000, 12:16 Uhr