STROMHANDEL:
Transparenz im Stromhandel soll erhöht werden
Das Bundeskabinett hat am 27. August eine Änderung des Börsengesetzes vorgelegt, mit der mögliche Marktmanipulationen im Strom-Großhandel künftig leichter aufgedeckt werden können.
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, sollen die Handelsüberwachungsstellen an den Energiebörsen künftig auch außerbörsliche
Geschäfte erfassen. Die neue Regelung sei "auf die besondere Situation im Energiemarkt mit einem hohen Anteil außerbörslicher
Geschäfte zugeschnitten", begründete das Bundeskabinett die Entscheidung.Zwei Passagen des §7 Abs.1 des Börsengesetzes wurden dabei verändert....
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 28.08.2008, 15:36 Uhr
Donnerstag, 28.08.2008, 15:36 Uhr