
Stellten das Gutachten Bundestagsabgeordneten vor (v.l.n.r.): Rechtsanwältin Kristin Spiekermann, Patrick Kunkel (Thüga), Florian Feller (Energie Schwaben) und Rechtsanwälitn Jana Michaelis. Quelle: Thüga AG
RECHT:
Thüga stellt Gutachten zur Gasnetz-Transformation vor
Wie sollen die Investitions- und Finanzierungsbedingungen für Wasserstoff-Verteilnetze aussehen? Ein Rechtsgutachten zeigt, wie EU-Vorgaben umgesetzt werden könnten.
„Rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber“ – unter diesem Titel legen Energierechtsexperten
jetzt dar, wie sich die europäischen Vorgaben für die Wasserstoff-Verteilinfrastruktur auf die nationale Ebene übertragen
ließen. In dem 29-seitigen Gutachten kommen die Juristen zu dem Schluss, dass es nur weniger Anpassungen am vorhandenen Rechtsrahmen
bedürfe, um die Transformation möglichst effizient zu gestalten.
Das Gutachten, das die Thüga AG und die Versorger Eins Energie in Sachsen, Energie Schwaben, Energie Südbayern und Mainova in Auftrag gegeben haben, zeige auf, „wie Kosten für H2-Ready-Investitionen in der Regulierung rechtssicher abgebildet werden können“, heißt es. „Wir müssen die Transformation praktikabel gestalten. Diese darf Wasserstoffnutzer und -netzbetreiber finanziell nicht überfordern. Das Gaspaket der EU bietet dafür Möglichkeiten“, sagt Patrick Kunkel, Leiter der „Thüga Regulierung“.
Kristin Spiekermann, Rechtsanwältin und geschäftsführende Gesellschafterin der Essener Kanzlei Rosin Büdenbender, in der das Gutachten erstellt worden ist, betont: „Mit der Gasrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber den effizienten Übergang zur Klimaneutralität als Hauptziel der Richtlinie erklärt und damit einen Maßstab der Transformationseffizienz geschaffen.“ Diesen Maßstab gelte es, „im System der Effizienzprüfung zu berücksichtigen.“
Ihre Kollegin Jana Michaelis, hebt hervor, dass eine Refinanzierung von Kosten für Investitionen in den Neubau von Wasserstoffverteilernetzen vielen Fällen „zu prohibitiv hohen Netznutzungsentgelten für die wenigen Wasserstoffnetzkunden“ führen würde, was Investitionen in neue Wasserstoffnetze gefährden könnte. Die EU-Gasverordnung mit der Möglichkeit einer Gestattung von Finanztransfers, so Michaelis, eröffne auch in solchen Fällen Rechtssicherheit für Investitionen.
„Auch für die kommunalen Wärmeplanungen“
Kunkel sieht den Wasserstoff-Hochlauf wegen der fehlenden Umsetzung in nationales Recht ausgebremst. „Der Großteil der Standorte, die für klimaneutrale Produktionsprozesse Wasserstoff benötigen, liegt nicht am Wasserstoff-Kernnetz. Es ist daher essenziell, dass nun zügig die Investitions- und Finanzierungsbedingungen für die Wasserstoff-Verteilnetze festgezurrt werden“, so sein Appell an die nächste Bundesregierung. „Auch für die kommunalen Wärmeplanungen wäre dies eine wichtige Grundlage.“
Die Ergebnisse des Gutachtens sind in der Zeitschrift Netzwirtschaften & Recht (N&R) online veröffentlicht.
Das Gutachten, das die Thüga AG und die Versorger Eins Energie in Sachsen, Energie Schwaben, Energie Südbayern und Mainova in Auftrag gegeben haben, zeige auf, „wie Kosten für H2-Ready-Investitionen in der Regulierung rechtssicher abgebildet werden können“, heißt es. „Wir müssen die Transformation praktikabel gestalten. Diese darf Wasserstoffnutzer und -netzbetreiber finanziell nicht überfordern. Das Gaspaket der EU bietet dafür Möglichkeiten“, sagt Patrick Kunkel, Leiter der „Thüga Regulierung“.
Kristin Spiekermann, Rechtsanwältin und geschäftsführende Gesellschafterin der Essener Kanzlei Rosin Büdenbender, in der das Gutachten erstellt worden ist, betont: „Mit der Gasrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber den effizienten Übergang zur Klimaneutralität als Hauptziel der Richtlinie erklärt und damit einen Maßstab der Transformationseffizienz geschaffen.“ Diesen Maßstab gelte es, „im System der Effizienzprüfung zu berücksichtigen.“
Ihre Kollegin Jana Michaelis, hebt hervor, dass eine Refinanzierung von Kosten für Investitionen in den Neubau von Wasserstoffverteilernetzen vielen Fällen „zu prohibitiv hohen Netznutzungsentgelten für die wenigen Wasserstoffnetzkunden“ führen würde, was Investitionen in neue Wasserstoffnetze gefährden könnte. Die EU-Gasverordnung mit der Möglichkeit einer Gestattung von Finanztransfers, so Michaelis, eröffne auch in solchen Fällen Rechtssicherheit für Investitionen.
„Auch für die kommunalen Wärmeplanungen“
Kunkel sieht den Wasserstoff-Hochlauf wegen der fehlenden Umsetzung in nationales Recht ausgebremst. „Der Großteil der Standorte, die für klimaneutrale Produktionsprozesse Wasserstoff benötigen, liegt nicht am Wasserstoff-Kernnetz. Es ist daher essenziell, dass nun zügig die Investitions- und Finanzierungsbedingungen für die Wasserstoff-Verteilnetze festgezurrt werden“, so sein Appell an die nächste Bundesregierung. „Auch für die kommunalen Wärmeplanungen wäre dies eine wichtige Grundlage.“
Die Ergebnisse des Gutachtens sind in der Zeitschrift Netzwirtschaften & Recht (N&R) online veröffentlicht.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 19.02.2025, 17:04 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025, 17:04 Uhr
Mehr zum Thema