
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
STADTWERKE:
Teterow prüft Ansprüche gegen ehemaligen Stadtwerke-Chef
Die Stadtvertretung Teterow will mögliche Regressansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke prüfen lassen. Dieser findet das überflüssig.
„Geht es dem Ex-Chef der Stadtwerke jetzt an die eigene Geldbörse?“ Das fragte die Regionalzeitung Nordkurier in einem Bericht über den früheren Geschäftsführer der Stadt Teterow. Seit Januar erst hat das Stadtwerk in Mecklenburg-Vorpommern
mit
Marc Fischer einen neuen Geschäftsführer.
Er habe sich nun eingearbeitet und will laut Pressebericht „Managementfehler“ des vorherigen Geschäftsführers und seines Prokuristen erkannt haben. Zwei Fraktionen in der Teterower Stadtvertretung haben daraufhin einen Antrag eingebracht, „dass mögliche Regressansprüche gegen Ex-Geschäftsführer Hagen Frank Böhme und seinen Prokuristen geprüft werden sollen und haben dafür eine Mehrheit im Stadtparlament bekommen“, so der Nordkurier.
Unter dem alten Management soll es im Jahr 2023 versäumt worden sein, Gelder aus der sogenannten Energiepreisbremse zu beantragen. Welcher Schaden dem Teterower Unternehmen dadurch entstanden ist und inwieweit die ehemalige Geschäftsführung dafür haftbar gemacht werden kann, soll jetzt ermittelt werden.
Zudem wurden Anfang April dieses Jahres fehlerhafte Abrechnungen an Kunden geschickt, was zu langen Wartezeiten beim Kundencenter geführt hat. Noch immer heißt es auf der Internetseite der Stadtwerke, dass „sich aufgrund des aktuell hohen Anrufaufkommens längere Wartezeiten ergeben würden“. Auch der Grund für die falsch ausgestellten Rechnungen soll noch in die Zeit der alten Geschäftsleitung fallen.
Für den früheren Geschäftsführer sei eine mögliche Prüfung durch die Stadt überflüssig. Eine Aufarbeitung habe bereits stattgefunden zudem, würden potenzielle Schäden über das Unternehmen beziehungsweise entsprechende Versicherungen abgedeckt.
Schriftlich teilte er der Redaktion mit: „Der damalige Aufsichtsrat der Stadtwerke Teterow GmbH war über die zugrunde liegenden Sachverhalte umfassend informiert. In der Folge wurden durch das Unternehmen entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die Aufarbeitung fand also bereits zu gegebener Zeit statt und war Teil einer ordnungsgemäßen internen Governance.“
Weiter schreibt er: „Darüber hinaus ist für potenzielle Vermögensschäden – sowohl auf Seiten des Unternehmens (Eigenschaden) als auch im Rahmen möglicher Organhaftung – Versicherungsschutz über eine bestehende Eigenschadenhaftpflicht- sowie D&O-Versicherung gegeben. Die Prüfung etwaiger Regressansprüche obliegt daher den zuständigen Stellen, nicht der öffentlichen Diskussion.“
Die Stadtwerke Teterow sind in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Fernwärme tätig. Zudem betreuen sie den Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ und betreiben einen Schifffahrtsverkehr.
Marc Fischer einen neuen Geschäftsführer.
Er habe sich nun eingearbeitet und will laut Pressebericht „Managementfehler“ des vorherigen Geschäftsführers und seines Prokuristen erkannt haben. Zwei Fraktionen in der Teterower Stadtvertretung haben daraufhin einen Antrag eingebracht, „dass mögliche Regressansprüche gegen Ex-Geschäftsführer Hagen Frank Böhme und seinen Prokuristen geprüft werden sollen und haben dafür eine Mehrheit im Stadtparlament bekommen“, so der Nordkurier.
Unter dem alten Management soll es im Jahr 2023 versäumt worden sein, Gelder aus der sogenannten Energiepreisbremse zu beantragen. Welcher Schaden dem Teterower Unternehmen dadurch entstanden ist und inwieweit die ehemalige Geschäftsführung dafür haftbar gemacht werden kann, soll jetzt ermittelt werden.
Zudem wurden Anfang April dieses Jahres fehlerhafte Abrechnungen an Kunden geschickt, was zu langen Wartezeiten beim Kundencenter geführt hat. Noch immer heißt es auf der Internetseite der Stadtwerke, dass „sich aufgrund des aktuell hohen Anrufaufkommens längere Wartezeiten ergeben würden“. Auch der Grund für die falsch ausgestellten Rechnungen soll noch in die Zeit der alten Geschäftsleitung fallen.
Für den früheren Geschäftsführer sei eine mögliche Prüfung durch die Stadt überflüssig. Eine Aufarbeitung habe bereits stattgefunden zudem, würden potenzielle Schäden über das Unternehmen beziehungsweise entsprechende Versicherungen abgedeckt.
Schriftlich teilte er der Redaktion mit: „Der damalige Aufsichtsrat der Stadtwerke Teterow GmbH war über die zugrunde liegenden Sachverhalte umfassend informiert. In der Folge wurden durch das Unternehmen entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die Aufarbeitung fand also bereits zu gegebener Zeit statt und war Teil einer ordnungsgemäßen internen Governance.“
Weiter schreibt er: „Darüber hinaus ist für potenzielle Vermögensschäden – sowohl auf Seiten des Unternehmens (Eigenschaden) als auch im Rahmen möglicher Organhaftung – Versicherungsschutz über eine bestehende Eigenschadenhaftpflicht- sowie D&O-Versicherung gegeben. Die Prüfung etwaiger Regressansprüche obliegt daher den zuständigen Stellen, nicht der öffentlichen Diskussion.“
Die Stadtwerke Teterow sind in den Geschäftsfeldern Strom, Erdgas und Fernwärme tätig. Zudem betreuen sie den Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ und betreiben einen Schifffahrtsverkehr.

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Donnerstag, 24.04.2025, 17:01 Uhr
Donnerstag, 24.04.2025, 17:01 Uhr
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