KERNKRAFT:
Termin für Räumung des Atommülllagers Asse bleibt
Die Bundesregierung geht weiterhin von der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse ab dem Jahr 2033 aus.
Der Rückholungsprozess für radioaktive Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in Niedersachsen soll weiterhin fristgerecht
beginnen. Dies macht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag deutlich.
Aktuell bestehe „das Risiko nicht, dass die Rückholung wegen eines möglicherweise nicht fertiggestellten Zwischenlagers verspätet begonnen werden müsste“, schreibt die Bundesregierung. Ab 2033 soll dort mit der Stilllegung und Räumung des maroden Atommülllagers begonnen werden.
Allerdings sei es noch nicht gelungen, alle erforderlichen Grundstücke im Umfeld der Schachtanlage Asse II zu erwerben. Auf den Flächen sollen ein Zwischenlager und eine Abfallbehandlungsanlage für den aus dem Schacht geholten Atommüll gebaut werden.
Vor allem die „Feldinteressengemeinschaft Remlingen“ lehnt derzeit den Bau eines Zwischenlagers am Standort Asse II ab. Trotz intensiver Verhandlungen und Gespräche konnte bislang keine Einigung erreicht werden.
Eine Enteignung der benötigten Flächen kommt laut Bundesregierung nicht in Betracht. Die im Atomrecht vorgesehenen Enteignungsregelungen gelten ausschließlich für die Erkundung und Errichtung von Endlagern. Die für die Rückholung der Abfälle aus der Asse II erforderlichen Flächen und Einrichtungen fallen nicht unter diese Regelungen.
Ungeachtet der fehlenden Flächenfortschritte hält die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die für die Rückholung der leicht- bis mittelradioaktiven Abfälle verantwortlich ist, am geplanten Standort fest.
Die BGE plant, keine alternativen Standorte zu prüfen, da die Vorteile einer Asse-nahen Zwischenlagerung überzeugend seien, heißt es in dem Antwortschreiben. Dies betreffe insbesondere die Reduzierung von Transporten mit radioaktiven Abfällen sowie die Vermeidung von Unterbrechungen des Rückholungsprozesses, beides mit sicherheitstechnischen Vorteilen.
Eine Verteilung der rückgeholten Abfälle auf andere, bestehende Zwischenlager in Deutschland wird von der Bundesregierung abgelehnt, da kein vorhandenes Zwischenlager über ausreichende Kapazitäten für die Aufnahme dieser Abfälle verfügt.
Zum Hintergrund: Da weder Geologie noch die Stabilität der Schachtanlage Asse II für eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle geeignet sind, hat der Bundestag im Jahr 2013 beschlossen, die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen und die eingelagerten radioaktiven Abfälle zu bergen.
Aktuell bestehe „das Risiko nicht, dass die Rückholung wegen eines möglicherweise nicht fertiggestellten Zwischenlagers verspätet begonnen werden müsste“, schreibt die Bundesregierung. Ab 2033 soll dort mit der Stilllegung und Räumung des maroden Atommülllagers begonnen werden.
Allerdings sei es noch nicht gelungen, alle erforderlichen Grundstücke im Umfeld der Schachtanlage Asse II zu erwerben. Auf den Flächen sollen ein Zwischenlager und eine Abfallbehandlungsanlage für den aus dem Schacht geholten Atommüll gebaut werden.
Vor allem die „Feldinteressengemeinschaft Remlingen“ lehnt derzeit den Bau eines Zwischenlagers am Standort Asse II ab. Trotz intensiver Verhandlungen und Gespräche konnte bislang keine Einigung erreicht werden.
Eine Enteignung der benötigten Flächen kommt laut Bundesregierung nicht in Betracht. Die im Atomrecht vorgesehenen Enteignungsregelungen gelten ausschließlich für die Erkundung und Errichtung von Endlagern. Die für die Rückholung der Abfälle aus der Asse II erforderlichen Flächen und Einrichtungen fallen nicht unter diese Regelungen.
Ungeachtet der fehlenden Flächenfortschritte hält die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die für die Rückholung der leicht- bis mittelradioaktiven Abfälle verantwortlich ist, am geplanten Standort fest.
Die BGE plant, keine alternativen Standorte zu prüfen, da die Vorteile einer Asse-nahen Zwischenlagerung überzeugend seien, heißt es in dem Antwortschreiben. Dies betreffe insbesondere die Reduzierung von Transporten mit radioaktiven Abfällen sowie die Vermeidung von Unterbrechungen des Rückholungsprozesses, beides mit sicherheitstechnischen Vorteilen.
Eine Verteilung der rückgeholten Abfälle auf andere, bestehende Zwischenlager in Deutschland wird von der Bundesregierung abgelehnt, da kein vorhandenes Zwischenlager über ausreichende Kapazitäten für die Aufnahme dieser Abfälle verfügt.
Zum Hintergrund: Da weder Geologie noch die Stabilität der Schachtanlage Asse II für eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle geeignet sind, hat der Bundestag im Jahr 2013 beschlossen, die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen und die eingelagerten radioaktiven Abfälle zu bergen.
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Donnerstag, 17.10.2024, 09:14 Uhr
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