EUROPA:
Subventionen im Blindflug
Die üppigen Beihilfen, mit denen die EU-Staaten versuchen, ihre Klimaziele zu erreichen, sind eine wachsende Gefahr für den Binnenmarkt.
Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof (ECA) in einem Bericht über die Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission
in den vergangenen Jahren. Nach dem Ende der Corona-Krise sei der Umfang der Subventionen zwar zurückgegangen. Mit 230 Milliarden
Euro zahlten die EU-Staaten 2022 aber noch immer nahezu doppelt so viel an Subventionen wie vor 2020. Das Geld der Steuerzahler
werde außerdem „zunehmend für industriepolitische Ziele, unter anderem zur Stärkung der stragetischen Unabhängigkeit und für
den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, eingesetzt“.
Hinzu komme, dass die Beihilfevorschriften „komplex und nicht immer in sich stimmig oder ausreichend durch wirtschaftliche Analysen untermauert“ seien. Das gefährde den Binnenmarkt, weil „wohlhabendere Länder andere überbieten und somit den Wettbewerb verzerren könnten“. Es sei derzeit nicht einmal klar, wer staatliche Beihilfen erhalte, weil die Mitgliedsstaaten „keine vollständigen und zuverlässigen Daten über die tatsächlich gewährten Beihilfen“ vorlegten.
Die Kommissin hatte die Kontrolle der nationalen Beihilfen zunächst zur Bekämpfung der Covid-Krise gelockert und 2022 einen „befristeten Krisenrahmen“ verabschiedet, um den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, die von dem russischen Angriff auf die Ukraine sowie den Sanktionen, Gegensanktionen und hohen Energiepreisen betroffenen Unternehmen schnell zu unterstützen.
Die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Programms „REPowerEU“ (Reduzierung fossiler Brennstoffe, Ausbau der Erneuerbaren, Speicher, Dekarbonisierung industrieller Prozesse) wurde teils pauschal, teils großzügig, wenn auch in der Höhe begrenzt, genehmigt. So verzichtete die Kommission zum Beispiel darauf, Wettbewerber zu konsultieren oder die Ausschreibung von Beihilfen zu verlangen.
EU keinen genauen Überblick über Beihilfen in Mitgliedsstaaten
Dies war zwar an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die von der Kommission aber nicht konsequent kontrolliert wurden. Begründet wurde der Verzicht auf die übliche Bürokratie auch damit, dass Wettbewerber aus den USA, China oder Japan von ihren Regierungen ebenfalls unterstützt würden. Welche Auswirkungen Maßnahmen wie das amerikanische IRA-Programm auf die europäischen Unternehmen wirklich haben, wurde aber nicht genauer untersucht.
Im Frühjahr 2023 wurden die Vorschriften im Rahmen des „Industrieplanes zum Green Deal“ bis Ende 2025 weiter gelockert mit dem Ziel, die Verfahren zur Genehmigung staatlicher Beihilfen in den Sektoren zu beschleunigen und zu vereinfachen, die „Netto-Null-Technologien“ fertigen: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, CCS-Technik, Wärmepumpen, Elektrolyseure.
Wurden 2019 etwas mehr als 200 nationale Beihilfen von Brüssel genehmigt, waren es 2022 fast 800 und im vergangenen Jahr immer noch mehr als 550. Dazu gehören auch Beihilferahmen, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, Unternehmen ohne Einzelgenehmigung aus Brüssel zu subventionieren, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der angemeldeten Rahmenregelungen verfüge die Kommission „nur über sehr begrenzte Informationen über Art und Umfang der spezifischen Unterstützungsmaßnahmen“, heißt es in dem Bericht des ECA. Sie stellten deshalb „ein besonderes Risiko“ für die Beihilfenkontrolle dar.
Rechnungshof empfiehlt, mehr Informationen zu beschaffen
Grundsätzlich müssten zwar die nationalen Behörden sicherstellen, dass die europäischen Vorschriften eingehalten würden. Stichproben hätten jedoch ergeben, dass man sich dabei besonders in den großen Mitgliedsstaaten, in denen viele Behörden an der Verwaltung der Beihilfen beteiligt seien, „weitgehend auf Eigenerklärungen der Unternehmen“ verlasse.
Um die gezahlten Beihilfen transparent zu machen, veröffentlicht die Kommission einen jährlichen Beihilfenbericht. Er basiert auf den Meldungen der Mitgliedsstaaten, die allerdings nicht immer sehr zuverlässig sind. So ermittelten die Prüfer des ECA in Deutschland „Meldefehler in Höhe von 30 Milliarden Euro“, die sowohl auf die komplizierten europäischen Vorschriften als auch auf das „weitgehend manuelle Verfahren“ bei der Erfassung der Daten zurückzuführen seien.
Die Kommission könne deswegen nicht sagen, wieviel Beihilfen insgesamt geflossen seien, noch wieviel einzelne Branchen erhalten hätten, auch nicht jene wie die Batterie- oder Wasserstoffproduktion, in denen die EU industriepolitische Ziele verfolge. Auch die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedsstaaten sei nicht gewährleistet. Im Ergebnis könne die Kommission auch wenig über die Wirksamkeit staatlicher Beihilfen oder ihren Beitrag zur Erreichung der industriepolitischen Ziele sagen.
Der neuen EU-Kommission empfiehlt der Rechnungshof, sich mehr und bessere, Informationen darüber zu verschaffen, wieviel Beihilfen tatsächlich gezahlt werden und dann ehrlich zu bewerten, wie sich das Subventionswesen wirklich auf den Wettbewerb und den Binnenmarkt auswirkt.
Hinzu komme, dass die Beihilfevorschriften „komplex und nicht immer in sich stimmig oder ausreichend durch wirtschaftliche Analysen untermauert“ seien. Das gefährde den Binnenmarkt, weil „wohlhabendere Länder andere überbieten und somit den Wettbewerb verzerren könnten“. Es sei derzeit nicht einmal klar, wer staatliche Beihilfen erhalte, weil die Mitgliedsstaaten „keine vollständigen und zuverlässigen Daten über die tatsächlich gewährten Beihilfen“ vorlegten.
Die Kommissin hatte die Kontrolle der nationalen Beihilfen zunächst zur Bekämpfung der Covid-Krise gelockert und 2022 einen „befristeten Krisenrahmen“ verabschiedet, um den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, die von dem russischen Angriff auf die Ukraine sowie den Sanktionen, Gegensanktionen und hohen Energiepreisen betroffenen Unternehmen schnell zu unterstützen.
Die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Programms „REPowerEU“ (Reduzierung fossiler Brennstoffe, Ausbau der Erneuerbaren, Speicher, Dekarbonisierung industrieller Prozesse) wurde teils pauschal, teils großzügig, wenn auch in der Höhe begrenzt, genehmigt. So verzichtete die Kommission zum Beispiel darauf, Wettbewerber zu konsultieren oder die Ausschreibung von Beihilfen zu verlangen.
EU keinen genauen Überblick über Beihilfen in Mitgliedsstaaten
Dies war zwar an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die von der Kommission aber nicht konsequent kontrolliert wurden. Begründet wurde der Verzicht auf die übliche Bürokratie auch damit, dass Wettbewerber aus den USA, China oder Japan von ihren Regierungen ebenfalls unterstützt würden. Welche Auswirkungen Maßnahmen wie das amerikanische IRA-Programm auf die europäischen Unternehmen wirklich haben, wurde aber nicht genauer untersucht.
Im Frühjahr 2023 wurden die Vorschriften im Rahmen des „Industrieplanes zum Green Deal“ bis Ende 2025 weiter gelockert mit dem Ziel, die Verfahren zur Genehmigung staatlicher Beihilfen in den Sektoren zu beschleunigen und zu vereinfachen, die „Netto-Null-Technologien“ fertigen: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, CCS-Technik, Wärmepumpen, Elektrolyseure.
Wurden 2019 etwas mehr als 200 nationale Beihilfen von Brüssel genehmigt, waren es 2022 fast 800 und im vergangenen Jahr immer noch mehr als 550. Dazu gehören auch Beihilferahmen, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, Unternehmen ohne Einzelgenehmigung aus Brüssel zu subventionieren, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der angemeldeten Rahmenregelungen verfüge die Kommission „nur über sehr begrenzte Informationen über Art und Umfang der spezifischen Unterstützungsmaßnahmen“, heißt es in dem Bericht des ECA. Sie stellten deshalb „ein besonderes Risiko“ für die Beihilfenkontrolle dar.
Rechnungshof empfiehlt, mehr Informationen zu beschaffen
Grundsätzlich müssten zwar die nationalen Behörden sicherstellen, dass die europäischen Vorschriften eingehalten würden. Stichproben hätten jedoch ergeben, dass man sich dabei besonders in den großen Mitgliedsstaaten, in denen viele Behörden an der Verwaltung der Beihilfen beteiligt seien, „weitgehend auf Eigenerklärungen der Unternehmen“ verlasse.
Um die gezahlten Beihilfen transparent zu machen, veröffentlicht die Kommission einen jährlichen Beihilfenbericht. Er basiert auf den Meldungen der Mitgliedsstaaten, die allerdings nicht immer sehr zuverlässig sind. So ermittelten die Prüfer des ECA in Deutschland „Meldefehler in Höhe von 30 Milliarden Euro“, die sowohl auf die komplizierten europäischen Vorschriften als auch auf das „weitgehend manuelle Verfahren“ bei der Erfassung der Daten zurückzuführen seien.
Die Kommission könne deswegen nicht sagen, wieviel Beihilfen insgesamt geflossen seien, noch wieviel einzelne Branchen erhalten hätten, auch nicht jene wie die Batterie- oder Wasserstoffproduktion, in denen die EU industriepolitische Ziele verfolge. Auch die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedsstaaten sei nicht gewährleistet. Im Ergebnis könne die Kommission auch wenig über die Wirksamkeit staatlicher Beihilfen oder ihren Beitrag zur Erreichung der industriepolitischen Ziele sagen.
Der neuen EU-Kommission empfiehlt der Rechnungshof, sich mehr und bessere, Informationen darüber zu verschaffen, wieviel Beihilfen tatsächlich gezahlt werden und dann ehrlich zu bewerten, wie sich das Subventionswesen wirklich auf den Wettbewerb und den Binnenmarkt auswirkt.
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 23.10.2024, 12:15 Uhr
Mittwoch, 23.10.2024, 12:15 Uhr
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