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Enerige & Management > Gaskraftwerke - Studie plädiert für Absicherungspflicht
Quelle: Fotolia / Ralf Urner
GASKRAFTWERKE:
Studie plädiert für Absicherungspflicht
Eine neue Studie spricht sich gegen Kapazitätssubventionen für Gaskraftwerke aus und empfiehlt stattdessen die Einführung einer technologieoffenen Absicherungspflicht.
 
Eine Analyse der Beratungsgesellschaft Connect Energy Economics im Auftrag unter anderem des Bundesverbands neue Energiewirtschaft (BNE) und der European Energy Exchange (EEX) stellt das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit in den Mittelpunkt der aktuellen Diskussion um die Zukunft des Strommarktdesigns. Die Autoren argumentieren, dass die integrierte Verfolgung dieser drei Ziele effizienter sei als deren isolierte Betrachtung. Insbesondere kritisieren sie geplante Subventionen für Gaskraftwerke – unabhängig davon, ob diese über Ausschreibungen oder Kapazitätsmärkte organisiert werden.

Solche Instrumente erforderten technologische und mengenbezogene Vorgaben durch den Staat, die letztlich zu höheren Gesamtsystemkosten führten. Auch scheinbar technologieoffene Kapazitätsmärkte seien mit Einschränkungen verbunden, etwa durch Teilnahmebedingungen oder technische Anforderungen, die unweigerlich den Technologiewettbewerb verzerren. Diese Detailsteuerung hemme Innovationen, reduziere die Resilienz des Stromsystems und schaffe Pfadabhängigkeiten, die langfristig die Kosten der Dekarbonisierung erhöhen könnten.

Risiken durch fossile Lock-ins und Investitionshemmnisse

Kapazitätssubventionen gefährden laut der Studie nicht nur die Kosten- und Versorgungssicherheit, sondern fördern zudem Lock-In-Effekte in fossile Technologien. Speicherlösungen und andere Flexibilitätsoptionen würden verdrängt, während gleichzeitig Importabhängigkeiten von Gas oder künftig Wasserstoff zunähmen. Die langwierige Umsetzung solcher Fördermechanismen führe zusätzlich zu Unsicherheit und Investitionszurückhaltung.

Als effiziente und marktnahe Alternative schlagen die Studienautoren eine Absicherungspflicht für Stromverbraucher und deren Lieferanten vor. Ziel sei es, die Nachfrage frühzeitig abzusichern, um den Wettbewerb um steuerbare Leistung zu fördern. Die Absicherung erfolgt technologieoffen – über Kraftwerke, Speicher oder flexible Verbraucher – und nutzt etablierte Marktprozesse im Stromhandel, etwa den Terminmarkt oder bilaterale Verträge.

Der Mechanismus fußt auf bestehendem Risikomanagement: Käufer von Absicherungsprodukten – in der Regel Verbraucher beziehungsweise deren Lieferanten – geben ihr Preisrisiko an Anbieter ab, die dieses über steuerbare Anlagen managen. Flexible Verbraucher können dagegen durch verschiebbare Lasten ihr Preisrisiko selbst tragen und eigene Einsparpotenziale realisieren. Auch Verbraucher mit herkömmlichen Bezugsverträgen profitieren indirekt, da der Wettbewerb die Gesamtkosten senkt.

Umsetzung entlang etablierter Marktstrukturen

Die Studie schlägt vor, die Absicherungspflicht auf alle Bilanzkreise anzuwenden, die Stromnachfrage bewirtschaften. Abgesichert werden soll die absehbare Nachfrage jeder Viertelstunde, beginnend drei Jahre vor dem tatsächlichen Stromverbrauch, mit ansteigender Absicherungsquote bis zum Liefertag.

Die Umsetzung soll technologie- und handelsformatoffen erfolgen – also sowohl über die Börse, den bilateralen Handel als auch über Eigenerzeugung. Die bestehende Marktregulierung, insbesondere aus der EU-Strombinnenmarktrichtlinie, biete laut Analyse bereits den regulatorischen Rahmen zur Einführung, ohne dass eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich wäre. Dies sei auch die Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Eine zentrale Stelle soll die Einhaltung kontrollieren und bei Nichterfüllung Strafzahlungen verhängen. Dies schaffe einen klaren Anreiz zur frühzeitigen Absicherung, ohne Verzerrungen oder langwierige Genehmigungsverfahren. Im Unterschied zu Subventionen ließe sich die Maßnahme daher zügig implementieren.
Die Absicherungspflicht ermögliche eine kosteneffiziente, resiliente und marktkonforme Stromversorgung. Sie fördere Investitionen in steuerbare Leistung, reduziere Preisrisiken und senke mittelfristig die Systemkosten. Die Autoren schließen: Die Absicherungspflicht sei Kapazitätsmärkten und Ausschreibungsmodellen nicht nur ökonomisch überlegen, sondern auch schneller umsetzbar – und damit ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Energieversorgung.
 
Die Studie „Die Ausgestaltung der Absicherungspflicht - marktwirtschaftliche Organisation der Versorgungssicherheit im Strommarkt “ steht auf der Internetseite von Connect Energy Economics zum Download bereit.
 

Fritz Wilhelm
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