DEZENTRALE ERZEUGUNG:
Stromsteueranmeldung 2002 korrigieren!
Betreiber von Anlagen bis 2 MW sollen die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Stromsteuerbefreiung nutzen und bis zum 31. Dezember eine korrigierte Stromsteueranmeldung für 2002 abgeben, rät der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK).
Darin könne die abgeführte Stromsteuer für die Strommengen zurück verlangt werden, die aus Anlagen mit einer elektrischen
Leistung bis 2 MW geliefert wurden, sofern der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Anlage entnommen und von dem, der die
Anlage betreibt oder betreiben läst, geleistet wurde. Nach Auffassung des B.KWK sei für den „räumlichen Zusammenhang“ die
Entfernung der...
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Donnerstag, 23.12.2004, 11:24 Uhr
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