• Händler: Angst vor Frankreichs künftiger Energiepolitik
  • Innio stellt 53-MW-Kraftwerk auf Wasserstoff um
  • Konsultationen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz beginnen
  • Westfalen-Gruppe will Rekordergebnis 2024 wiederholen
  • Pipelines als wesentliche Säule der H2-Versorgung
  • Koalition einigt sich auf Haushalt mit Wachstumsimpulsen
  • Wintershall Dea erhält erste CCS-Lizenz in Dänemark
  • Rheinenergie plant Europas größte Flusswärmepumpe
  • Das „Recht auf Ernte von Sonnenstrom“ ist etabliert
  • Neue Gesellschaft für mehr grüne Energie in Heilbronn
Stromsteuer-Verordnung in Kraft
Am 15. Juni wurde die Stromsteuer-Verordnung (StromStV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (www.bundesgesetzblatt.de) und trat damit am 16. Juni in Kraft.
 
Sie ergänzt das durch die Ökosteuerreform eingeführte Stromsteuergesetz (StromStG). In der Verordnung wird beispielsweise konkretisiert, dass derjenige, der „Strom an seine Mieter, Pächter oder vergleichbare Vertragsparteien als Letztverbraucher leistet“, nicht als Versorger, sondern als Letztverbraucher gilt.

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 01.08.2000, 13:33 Uhr