KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG:
Stromsteuer beschäftigt Gerichte
Mit ihrem Erlass vom 2. Oktober 2001 hat das Bundesfinanzministerium die Hauptzollämter angewiesen, für dezentrale Erzeugungsanlagen bis 2 MW keine Stromsteuerbefreiung zu gewähren, wenn bei der Versorgung der Endabnehmer das öffentliche Netz berührt wird. Betroffene Betreiber von KWK-Anlagen klagen nun gegen entsprechende Steuerbescheide.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes ist Strom von der Stromsteuer befreit, „wenn er in Anlagen mit einer Nennleistung
bis zu 2 Megawatt erzeugt und im räumlichen Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt
oder betreiben lässt, geleistet wird“. Nachdem die mit dem Vollzug des Stromsteuergesetzes betrauten Hauptzollämter den...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 12.08.2002, 16:47 Uhr
Montag, 12.08.2002, 16:47 Uhr