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SOFTWARE:
Stromrechnung nach Kartellamts-Vorgaben
Allen Anforderungen, die das Kartellamt an Stromrechnungen nach der Energiemarkt-Liberalisierung stellt, kann jetzt der Hallenser Abrechnungs-Dienstleister A/V/E (Abrechnungsgesellschaft für Ver- und Entsorgung mbH) nach seiner Einschätzung gerecht werden.
 
Zwar laufe die Kartellamts-Forderung lediglich darauf hinaus, dass Netznutzung und Stromlieferung auf einer Rechnung separat ausgewiesen werden müssen; doch bereite die praktische Umsetzung den Abrechnern durchaus Schwierigkeiten.Nach dem neuen Verfahren sind in jeder Rechnung die Komponenten Energielieferung, Netznutzungsentgelt, Zählung und Ablesung sowie der Stromsteuer auszuweisen. Die...

 
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Montag, 29.10.2001, 10:07 Uhr