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Enerige & Management > Recht - Stromkabel für Gasförderung vor Borkum zulässig
Quelle: Shutterstock / sergign
RECHT:
Stromkabel für Gasförderung vor Borkum zulässig
Nach einem Gerichtsbeschluss des OVG in Lüneburg darf das umstrittene Stromkabel zur Gasplattform bei Borkum nun gebaut werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat trotzdem noch Hoffnung.
 
Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Weg frei gemacht für die Verlegung des Seekabels. Zuvor hatte das OVG bereits eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des niederländischen Unternehmens One-Dyas betraf. 

Nun hob das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf, wonach bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig nicht gelten sollen. Diese waren vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt worden. Diese Eil-Entscheidung des OVG ist unanfechtbar, wenngleich das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht in Oldenburg noch aussteht. 

Das Kabel soll Strom vom nahegelegenen Windpark Riffgat liefern. Es würde durch ein Schutzgebiet verlaufen. Die DUH warnt vor einer irreversiblen Schädigung des Riffs und hatte gegen die Genehmigung des Kabels geklagt, da dieses durch eines der letzten einzigartigen und europarechtlich geschützten Steinriffe in der deutschen Nordsee verlaufen soll. 

DUH setzt auf Hauptsacheverfahren 

Die DUH setzt jetzt auf das Hauptverfahren gegen die Trassengenehmigung sowie ihre Klagen gegen die Bohrgenehmigungen auf deutscher und niederländischer Seite, um das Großprojekt noch zu stoppen. „Der heutige Beschluss ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz des Wattenmeers und ein fatales Signal für die Klimapoliti“, sagte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Inmitten eines europarechtlich geschützten Riffs werd der Weg nun freigemacht für neue fossile Infrastruktur − „gegen jede klimapolitische Vernunft“. Das Projekt sei ökologisch unverantwortlich und extrem klimaschädlich. Aber mit dem Beschluss des OVG Lüneburg sei der letzte Satz noch nicht gesprochen. 

Für die BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner ist die Entscheidung „ein fatales Signal für die Nordsee und den Meeresschutz in Deutschland“. Eines der letzten und wertvollsten Steinriffe, ein Hotspot der Artenvielfalt im Wattenmeer, solle den wirtschaftlichen Interessen eines fossilen Großkonzerns geopfert werden. „Umso dringender fordern wir die politischen Entscheidungsträger in Niedersachsen auf, ihrer Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz gerecht zu werden und das Abkommen zur Gasförderung in der Nordsee im Bundesrat abzulehnen.“
 

dpa
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Montag, 11.08.2025, 16:10 Uhr

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