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RECHT:
Stromio verliert vor Gericht
Der Energiediscounter Stromio hatte Ende 2021 viele Preisgarantie-Verträge fristlos gekündigt. Zu Unrecht, urteilte jetzt das OLG Hamm.
Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio hat das Oberlandesgericht Hamm der Verbraucherzentrale
Hessen Recht gegeben. Die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 sei unwirksam gewesen, urteilte
das Gericht. Betroffene könnten die Mehrkosten, die durch eine automatische Übernahme in die Ersatz- oder Grundversorgung
entstanden seien, als...
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© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 18.06.2026, 17:37 Uhr
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