
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
RECHT:
Stromio-Sammelklage auch gegen Mutter und Manager
Die Verbraucherzentrale Hessen hat ihre Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio erweitert.
Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH sei nun auf einen Manager sowie den Mutterkonzern, die Universal Utility
International GmbH & Co KG, ausgeweitet worden, teilte die Verbraucherzentrale Hessen mit. „Mit diesem Schritt erhöhen wir
die Chancen der betroffenen Verbraucher, ihre Erstattungsansprüche im Anschluss an die Musterfeststellungsklage durchsetzen
zu können“, erklärte Kerstin Wolf von der VZ Hessen laut einer Mitteilung.
Nach Darstellung von Stromio hat die Klageerweiterung der Verbraucherzentrale keine Aussicht auf Erfolg, wie das Unternehmen über einen Anwalt auf Anfrage erklären ließ.
Die Verbraucherzentrale hatte Stromio vor dem Oberlandesgericht Hamm auf Schadensersatz verklagt (Aktenzeichen 2 MK 1/22), nachdem der im nordrhein-westfälischen Kaarst ansässige Discounter Ende 2021 zahlreiche langfristige Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass mehrere hunderttausend Kunden von der Kündigung durch Stromio betroffen waren.
Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der VZ Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz.
So begründet Stromio die Massenkündigungen
Stromio hatte die Kündigungen mit unvorhersehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Aufgrund der aggressiven russischen Außenpolitik und der Vorbereitung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seien bereits zu diesem Zeitpunkt die Bezugspreise für Stromio um bis zu 1.000 Prozent gestiegen, erklärte ein Stromio-Anwalt.
„In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte“, so der Anwalt weiter. Anstatt eine Insolvenz zu riskieren, habe sich Stromio dazu entschieden, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen und kundenorientiert abzuwickeln. Im Gegensatz dazu hätten viele Energieversorger Insolvenz angemeldet, was zu schwerwiegenden Negativfolgen für Kunden, Banken und die Gesamtwirtschaft geführt habe.
Das Oberlandesgericht Hamm will den Fall am 17. April mündlich verhandeln. Betroffene könnten sich gratis bis zum 16. April in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren, so die VZ weiter.
Nach Darstellung von Stromio hat die Klageerweiterung der Verbraucherzentrale keine Aussicht auf Erfolg, wie das Unternehmen über einen Anwalt auf Anfrage erklären ließ.
Die Verbraucherzentrale hatte Stromio vor dem Oberlandesgericht Hamm auf Schadensersatz verklagt (Aktenzeichen 2 MK 1/22), nachdem der im nordrhein-westfälischen Kaarst ansässige Discounter Ende 2021 zahlreiche langfristige Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass mehrere hunderttausend Kunden von der Kündigung durch Stromio betroffen waren.
Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der VZ Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz.
So begründet Stromio die Massenkündigungen
Stromio hatte die Kündigungen mit unvorhersehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Aufgrund der aggressiven russischen Außenpolitik und der Vorbereitung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seien bereits zu diesem Zeitpunkt die Bezugspreise für Stromio um bis zu 1.000 Prozent gestiegen, erklärte ein Stromio-Anwalt.
„In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte“, so der Anwalt weiter. Anstatt eine Insolvenz zu riskieren, habe sich Stromio dazu entschieden, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen und kundenorientiert abzuwickeln. Im Gegensatz dazu hätten viele Energieversorger Insolvenz angemeldet, was zu schwerwiegenden Negativfolgen für Kunden, Banken und die Gesamtwirtschaft geführt habe.
Das Oberlandesgericht Hamm will den Fall am 17. April mündlich verhandeln. Betroffene könnten sich gratis bis zum 16. April in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren, so die VZ weiter.
Claus-Detlef Grossmann
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 20.03.2025, 09:04 Uhr
Donnerstag, 20.03.2025, 09:04 Uhr
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