Energiefische bei der Arbeit. Quelle: Energyminer Gmbh
WASSERKRAFT:
Strom aus der Strömung: Energyfische dürfen in den Rhein
Eine schwimmende Kleinstwasserkraftanlage mit 55 Strömungsturbinen darf im Rhein errichtet und betrieben werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energie habe Vorrang, so ein Urteil.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verpflichtete die Bundesrepublik zur Erteilung der dafür beantragten strom- und
schifffahrtspolizeilichen Genehmigung. Es wies damit die Berufung des Bundes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts
Koblenz zurück. Nach Einschätzung des Gerichts beeinträchtigt die Anlage den Berufs- und den motorisierten Freizeitschiffsverkehr nicht,...
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Freitag, 30.10.2026, 12:58 Uhr
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