Streitsache Netznutzung
Das Landgericht Rostock verpflichtet die Stromversorgung Greifswald GmbH per einstweiliger Verfügung, ihre Netze der best energy GmbH, Berlin, zur Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen.
Bereits seit einem Jahr will best energy eine Vereinbarung zur Netznutzung mit dem Netzbetreiber abschließen. Einen Teilerfolg
erzielte best energy auch mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadtwerke Neubrandenburg, die den best energy-Kunden
die Stromversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Neubrandenburg zusichert. Allerdings haben die Stadtwerke Widerspruch gegen
die...
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Donnerstag, 03.05.2001, 14:27 Uhr
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