RECHT:
Steuerbefreiung bei Stromerzeugung
Nach einer Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Energieerzeugnisse, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 1. August 2006 zur Stromerzeugung verwendet wurden, von der Mineralölsteuer befreit.
In dem Ausgangsverfahren, bei dem die Betreibergesellschaft des Flughafen Köln/Bonn als Klägerin von der Berliner Kanzlei
Becker Büttner Held (BBH) vertreten wurde, ging es um die Rückforderung der Mineralölsteuer für Gasöl, das zur Stromerzeugung
verwendet wurde. Die Betreibergesellschaft unterhält für die Bordstromversorgung von Flugzeugen Bodenstromaggregate und hatte
im Jahr 2004 insgesamt...
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Dienstag, 22.07.2008, 13:23 Uhr
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