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STROMPREISERHÖHUNG:
Steuer- und Abgabeklausel zieht nicht
Das Landgericht Koblenz hat die Belastungen aus dem EEG und dem KWK-Gesetz nicht als Begründung für eine Strompreiserhöhung im laufenden Gewerbekundenvertrag akzeptiert.
 
In dem Musterverfahren, das die RWE Plus AG gegen die Gebr. Rhodius GmbH angestrengt hat, gab die 1. Kammer für Handelssachen des LG Koblenz am 31. Januar seine Entscheidung bekannt, dass die von dem Stromversorgung verlangte Strompreiserhöhung unberechtigt ist (Az.: 1 HO92/01). Laut Rechtsanwalt Dr. Kai Gent aus Braunschweig, der Gebr. Rhodius vertritt, habe das Gericht die Entscheidung damit...

 
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Montag, 04.02.2002, 08:45 Uhr