
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Steuer auf Biogasanlagen und Klärwerke soll steigen
Ende der Verbändeanhörung: Der VKU und die Biogasbranche fassen ihre Kritik an einer Steuererhöhung für größere Biogasanlagen und die meisten Kläranlagen zusammen.
Am 13. August endete die Verbändeanhörung zur Novellierung des Energie- und des Stromsteuergesetzes, zu dem das Bundesfinanzministerium
(BMF) einen Referentenentwurf vorgelegt hatte. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) und der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU) nutzten die Gelegenheit ihrer Stellungnahmen auch, um ihre anhaltende Kritik an Einzelregelungen in öffentlichen Mitteilungen
zu wiederholen.
Das BMF unter Minister Lars Klingbeil (SPD) setzt in dem Entwurf eine seit Juni bekannte Vereinbarung mit der Union um, lediglich Industrie, Land- und Forstwirtschaft durch die Herabsetzung der Stromsteuer von 2,05 auf den EU-Mindestsatz von 0,50 Euro/MWh zu entlasten, nicht aber, wie im Koalitionsvertrag ursprünglich angekündigt, auch die restliche Wirtschaft und die Haushalte. Die Entlastung beschränkt sich auch auf die Jahre 2024 (rückwirkend) und 2025.
Zusätzlich werden Stromspeicher und E-Fahrzeuge ganz von der Stromsteuer befreit. Zwecks „Bürokratieabbaus“ fällt künftig aber auf Strom aus Anlagen, die mit einer elektrischen Nennleistung oberhalb von 2 MW Bio-, Klär- und Deponiegase verfeuern, neuerdings Stromsteuer an. Diese Stromquellen werden künftig nicht mehr als erneuerbar anerkannt.
„Schlag ins Gesicht“ der gesamten Bioenergie-Branche
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, in dem mehrere Verbände der Bioenergiebranche zusammengeschlossen sind, nannte den Entwurf einen „Schlag ins Gesicht einer ganzen Branche“. Die Nichtanerkennung von Bio-, Klär- und Deponiegas als erneuerbar widerspreche dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem EU-Recht. Betreiber von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken würden steuerlich mit jenen von Kohle- und Gasblöcken gleichgestellt.
Der behauptete Bürokratieabbau, in dessen Zug laut BMF künftig Nachhaltigkeitszertifizierungen entfallen würden, sei „vorgeschoben“ und „bleibt auf der Strecke“, so Rostek. Biogasanlagen-Betreiber bräuchten diese Nachweise nach wie vor, etwa für die gültige Teilnahme an den Ökostrom-Ausschreibungen. Der Eigenverbrauch und die direkte Biomasse-Stromlieferung an Dritte würden ebenfalls nicht von der Stromsteuer befreit, kritisierte die Büroleiterin.
Zudem darf sich die Energiesteuer-Befreiung nach Ansicht des HBB nicht auf E-Autos beschränken, sondern müsste auf Biokraftstoffe ausgeweitet werden, um die Verkehrswende ganz umzusetzen. Der VKU hielte eine Befreiung obendrein auch für die elektrische Wärmeproduktion etwa in Wärmepumpen für „sinnvoll“. Die Stromsteuer stattdessen aber nach den Vorstellungen des BMF bei Wärmenetzen nur noch ausnahmsweise und damit „bürokratisch“ erstattet werden.
VKU: Vierfache Stromsteuer-Last
Der VKU warnte vor einer vierfachen Steuerbelastung für „viele“ Abwasserentsorger, deren klärgasbefeuerte Stromerzeugungsanlagen über 2 MW kommen. Die Zeche zahle letztlich das Gros der Haushalte und Betriebe über höhere Abwassergebühren. Jeder müsse mal „aufs Klo“, so die kommunalwirtschaftliche Lobby in leicht verständlicher Sprache. Der Energiebedarf erhöhe sich bei etwa 600 Kläranlagen ohnehin um 30 Prozent, weil sie eine vierte Reinigungsstufe bekommen müssen. Ein Fünftel der Kosten wird auf die Bürger und Betriebe umgelegt. Dies sieht die EU-Kommunalabgabenrichtlinie (KARL) vor, die bis 2027 umzusetzen ist.
Die Entlastung des produzierenden Gewerbes begrüßen sowohl VKU als auch HBB. Der VKU hält an seiner Forderung fest, auch die restliche Wirtschaft und die Haushalte von einem Großteil der Stromsteuer zu befreien. Die vorgesehene Erstattung beim Eigenverbrauch und bei Strom-Direktlieferungen an Dritte dagegen entspreche keiner Befreiung und erhöhe den bürokratischen Aufwand.
Der VKU und das HBB haben ihre jeweiligen vollständigen Stellungnahmen zu dem ausschließlich an Verbände verschickten BMF-Entwurf veröffentlicht.
Das BMF unter Minister Lars Klingbeil (SPD) setzt in dem Entwurf eine seit Juni bekannte Vereinbarung mit der Union um, lediglich Industrie, Land- und Forstwirtschaft durch die Herabsetzung der Stromsteuer von 2,05 auf den EU-Mindestsatz von 0,50 Euro/MWh zu entlasten, nicht aber, wie im Koalitionsvertrag ursprünglich angekündigt, auch die restliche Wirtschaft und die Haushalte. Die Entlastung beschränkt sich auch auf die Jahre 2024 (rückwirkend) und 2025.
Zusätzlich werden Stromspeicher und E-Fahrzeuge ganz von der Stromsteuer befreit. Zwecks „Bürokratieabbaus“ fällt künftig aber auf Strom aus Anlagen, die mit einer elektrischen Nennleistung oberhalb von 2 MW Bio-, Klär- und Deponiegase verfeuern, neuerdings Stromsteuer an. Diese Stromquellen werden künftig nicht mehr als erneuerbar anerkannt.
„Schlag ins Gesicht“ der gesamten Bioenergie-Branche
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, in dem mehrere Verbände der Bioenergiebranche zusammengeschlossen sind, nannte den Entwurf einen „Schlag ins Gesicht einer ganzen Branche“. Die Nichtanerkennung von Bio-, Klär- und Deponiegas als erneuerbar widerspreche dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem EU-Recht. Betreiber von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken würden steuerlich mit jenen von Kohle- und Gasblöcken gleichgestellt.
Der behauptete Bürokratieabbau, in dessen Zug laut BMF künftig Nachhaltigkeitszertifizierungen entfallen würden, sei „vorgeschoben“ und „bleibt auf der Strecke“, so Rostek. Biogasanlagen-Betreiber bräuchten diese Nachweise nach wie vor, etwa für die gültige Teilnahme an den Ökostrom-Ausschreibungen. Der Eigenverbrauch und die direkte Biomasse-Stromlieferung an Dritte würden ebenfalls nicht von der Stromsteuer befreit, kritisierte die Büroleiterin.
Zudem darf sich die Energiesteuer-Befreiung nach Ansicht des HBB nicht auf E-Autos beschränken, sondern müsste auf Biokraftstoffe ausgeweitet werden, um die Verkehrswende ganz umzusetzen. Der VKU hielte eine Befreiung obendrein auch für die elektrische Wärmeproduktion etwa in Wärmepumpen für „sinnvoll“. Die Stromsteuer stattdessen aber nach den Vorstellungen des BMF bei Wärmenetzen nur noch ausnahmsweise und damit „bürokratisch“ erstattet werden.
VKU: Vierfache Stromsteuer-Last
Der VKU warnte vor einer vierfachen Steuerbelastung für „viele“ Abwasserentsorger, deren klärgasbefeuerte Stromerzeugungsanlagen über 2 MW kommen. Die Zeche zahle letztlich das Gros der Haushalte und Betriebe über höhere Abwassergebühren. Jeder müsse mal „aufs Klo“, so die kommunalwirtschaftliche Lobby in leicht verständlicher Sprache. Der Energiebedarf erhöhe sich bei etwa 600 Kläranlagen ohnehin um 30 Prozent, weil sie eine vierte Reinigungsstufe bekommen müssen. Ein Fünftel der Kosten wird auf die Bürger und Betriebe umgelegt. Dies sieht die EU-Kommunalabgabenrichtlinie (KARL) vor, die bis 2027 umzusetzen ist.
Die Entlastung des produzierenden Gewerbes begrüßen sowohl VKU als auch HBB. Der VKU hält an seiner Forderung fest, auch die restliche Wirtschaft und die Haushalte von einem Großteil der Stromsteuer zu befreien. Die vorgesehene Erstattung beim Eigenverbrauch und bei Strom-Direktlieferungen an Dritte dagegen entspreche keiner Befreiung und erhöhe den bürokratischen Aufwand.
Der VKU und das HBB haben ihre jeweiligen vollständigen Stellungnahmen zu dem ausschließlich an Verbände verschickten BMF-Entwurf veröffentlicht.

© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 14.08.2025, 16:00 Uhr
Donnerstag, 14.08.2025, 16:00 Uhr
Mehr zum Thema