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Enerige & Management > Recht - Stadtwerke Weimar klagen vor Gericht Fernwärme-Rechnung ein
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Stadtwerke Weimar klagen vor Gericht Fernwärme-Rechnung ein
Die Stadtwerke Weimar und ein Stahl- und Maschinenbauunternehmen streiten sich vor Gericht. Grund sind die Fernwärmepreise des Winters 2022/23, die die Firma nicht akzeptieren will.
 
Explodierende Fernwärmepreise sind nicht wenigen ein Dorn im Auge. Weil die Wärmeversorgung aus dieser Quelle in der Regel durch örtliche Monopolisten erfolgt, ist ein Wettbewerb nicht vorhanden und der Anbieterwechsel schlicht nicht möglich. Eine Auseinandersetzung um die Preise im thüringischen Weimar beschäftigt nun das Landgericht Erfurt.

Der Versorger in der Goethe- und Schiller-Stadt klagt am Landgericht Geld ein, das das Stahl- und Maschinenbauunternehmen Weimar-Werk GmbH einbehalten hatte. Es geht um eine Rechnung, die für die Wintermonate 2022/23 fällig wurde. Darin forderten die Stadtwerke vom Weimar-Werk etwa 100.000 Euro für die Fernwärmeversorgung, bekommen haben sie damals nur 50.000 Euro.

Weimar-Werk begründet das Zurückhalten der Restsumme damit, dass die Stadtwerke ihren Arbeitspreis für Fernwärme unbegründet hoch angesetzt hätten. 2020 habe der Preis je kWh noch bei 3,3 Cent gelegen, im betreffenden Winter sei er auf rund 52 Cent hochgeschnellt. Das entspreche einer Versechzehnfachung der Kosten binnen zwei Jahren, argwöhnt die Firma. Der Arbeitspreis wird für den Verbrauch berechnet und macht etwa drei Viertel der Gesamtrechnung aus, der Grundpreis für Anschluss an Energiequelle (Kraftwerk) und Netze den Rest.

Weimar-Werk beklagt existenzgefährdende Rechnung

Gegenüber dem MDR beschreibt das Unternehmen die Konsequenzen der Preisentwicklung drastisch: Die von den Stadtwerken Weimar geforderte Summe entspreche einem Drittel des Gesamtumsatzes, das Unternehmen wäre nach Zahlung dieser Rechnung wirtschaftlich in die Knie gegangen.

Die Stadtwerke Weimar wollten auf Anfrage unserer Redaktion kurzfristig zur Sache nicht Stellung beziehen, weder zum Gegenstand der eingereichten Klage noch zu einem möglichen außergerichtlichen Vergleich. Der liegt offenbar im Bereich des Möglichen, könnte aber entsprechend auch beinhalten, dass die Stadtwerke ihre Forderung nicht vollumfänglich aufrecht erhalten.

Weimar-Werk ist nicht einverstanden mit der für die Berechnung des Fernwärmepreises verwendeten Preisformel. Der Finanzmathematiker Werner Siepe aus Erkrath verfolgt das Preisgeschehen in der Republik seit geraumer Zeit (wir berichteten). Er moniert, dass viele Fernwärmeanbieter den Börsenwert für Erdgas als Grundlage für den Arbeitspreis nehmen. Das ist offenbar die für die Verbraucher kostspieligste Variante. Weimar-Werk muss nun vor Gericht nachweisen, dass die Stadtwerke ihre Preisformel zu Unrecht angewendet und daher zu hohe Forderungen gestellt haben.

Aktuell pflegen die streitenden Parteien offenbar keine Geschäftsbeziehung. Die Stadtwerke Weimar hatten aufgrund der ausbleibenden Zahlungen dem Weimar-Werk den Anschluss gesperrt. Die Wärmeversorgung regelt das Stahlbauunternehmen daher nun selbst, über eine Ölheizung.
 

Volker Stephan
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Dienstag, 28.05.2024, 17:31 Uhr

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