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RECHT:
Stadtwerke Uelzen müssen vorerst nicht zurückzahlen
Die niedersächsische Kartellbehörde konnte der Stadtwerke Uelzen GmbH keine missbräuchlich überhöhten Gaspreise zwischen November 2005 und März 2006 nachweisen.
 
Zu diesem Beschluss ist der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle gekommen, teilte das Gericht am 11. Januar mit.Der Senat begründet seinen Beschluss, dass die Kartellbehörde die marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke nicht beweisen konnte. Aus Sicht des Senats reiche es nicht aus, Unternehmen zu vergleichen, die Endverbraucher mit Erdgas beliefern. Vielmehr müsse...

 
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Freitag, 11.01.2008, 11:42 Uhr