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RECHT:
Stadtwerke Rüsselsheim klagen wegen Millionenschadens
Die Stadtwerke Rüsselsheim erwarten den ersten Richterspruch in einem unrühmlichen Kapitel ihrer Geschichte. Hintergrund sind offenbar veruntreute Gelder in Höhe von 1,7 Millionen Euro.
Die Stadtwerke Rüsselsheim wissen in Kürze mehr darüber, wie viel von einem entstandenen Millionenschaden übrig bleibt. Der
Versorger aus dem Speckgürtel Frankfurts erwartet Mitte Januar ein Urteil des Landgerichts Mainz in einer von ihm angestrengten
Klage.
Die Hessen wollen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verantwortung ziehen. Auch ihr sei es anzulasten, dass eine Mitarbeiterin der Stadtwerke-Tochter Energieversorgung Rüsselsheim (EVR) Geld veruntreuen konnte, argumentiert der Versorger. Anfang der 2020er-Jahre soll die Frau rund 1,7 Millionen Euro an Firmengeldern auf ihr privates Konto umgeleitet haben, so der Vorwurf der Stadtwerke.
In dem gesamten Vorgang sieht Stadtwerke-Chef Maik Landwehr den Versorger laut Mitteilung als „Opfer von kriminellen Machenschaften“. Damit beziehe der Geschäftsführer, seit Juli 2024 im Amt, erstmals öffentlich Stellung in der Causa, heißt es in der Mitteilung weiter.
Erstes Verfahren läuft gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das Ziel der Stadtwerke ist es, so viel wie möglich des verschwundenen Betrags zurückzubekommen. Daher lassen sie auch gerichtlich prüfen, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seinerzeit ihren Sorgfalts- und Informationspflichten nachgekommen ist. Falls nicht, will der Versorger die beauftragten Prüfer in Haftung nehmen. Maik Landwehr spricht indes davon, dass die Rechtsprechung hier nicht eindeutig sei.
In der Stellungnahme nennen die Stadtwerke auch ein Datum, wann die Unregelmäßigkeiten erstmals auffielen: „bereits im August 2021“. Fahrt nahm der Fall aber offenbar erst ab 2023 auf. Seitdem gerieten immer mehr Details an die Öffentlichkeit. Der Hessische Rundfunk berichtete etwa, dass die beschuldigte Mitarbeiterin über drei Jahre offenbar unbemerkt Geld abzweigen konnte. Erst einer Bankangestellten sollen die Unregelmäßigkeiten merkwürdig vorgekommen sein.
Anderen Berichten zufolge sollen die Kontrollmechanismen der Stadtwerke Rüsselsheim selbst Anlass zur Kritik geboten haben. Denn ein Fehlbetrag von einer halben Million Euro sei bereits im Geschäftsjahr 2020 aufgetaucht. Konsequenzen soll dies zunächst nicht gehabt haben.
Die Stadtwerke wollen jedenfalls aus dem Fall gelernt haben. Laut Landwehr habe das Unternehmen alle Abläufe im kaufmännischen Bereich auf den Prüfstand gestellt und Schwachstellen beseitigt. Konkret sei nun ein „Internes Kontrollsystem“ installiert, das „schon im zweiten Jahr noch besser schützt als zuvor“.
In diesem Spannungsfeld äußert der Geschäftsführer eine Hoffnung: dass „die kriminelle Energie einer Einzelperson“ nicht dazu führen dürfe, dass „die Vertrauenskultur im Unternehmen verloren geht“.
Unabhängig von dem Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen mögliche straf- und zivilrechtliche Folgen für die frühere Mitarbeiterin im Raum. Hier gibt es nach Auskunft der Stadtwerke allerdings noch keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft darüber, ob sie Klage erheben will.
Die Hessen wollen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verantwortung ziehen. Auch ihr sei es anzulasten, dass eine Mitarbeiterin der Stadtwerke-Tochter Energieversorgung Rüsselsheim (EVR) Geld veruntreuen konnte, argumentiert der Versorger. Anfang der 2020er-Jahre soll die Frau rund 1,7 Millionen Euro an Firmengeldern auf ihr privates Konto umgeleitet haben, so der Vorwurf der Stadtwerke.
In dem gesamten Vorgang sieht Stadtwerke-Chef Maik Landwehr den Versorger laut Mitteilung als „Opfer von kriminellen Machenschaften“. Damit beziehe der Geschäftsführer, seit Juli 2024 im Amt, erstmals öffentlich Stellung in der Causa, heißt es in der Mitteilung weiter.
Erstes Verfahren läuft gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das Ziel der Stadtwerke ist es, so viel wie möglich des verschwundenen Betrags zurückzubekommen. Daher lassen sie auch gerichtlich prüfen, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seinerzeit ihren Sorgfalts- und Informationspflichten nachgekommen ist. Falls nicht, will der Versorger die beauftragten Prüfer in Haftung nehmen. Maik Landwehr spricht indes davon, dass die Rechtsprechung hier nicht eindeutig sei.
In der Stellungnahme nennen die Stadtwerke auch ein Datum, wann die Unregelmäßigkeiten erstmals auffielen: „bereits im August 2021“. Fahrt nahm der Fall aber offenbar erst ab 2023 auf. Seitdem gerieten immer mehr Details an die Öffentlichkeit. Der Hessische Rundfunk berichtete etwa, dass die beschuldigte Mitarbeiterin über drei Jahre offenbar unbemerkt Geld abzweigen konnte. Erst einer Bankangestellten sollen die Unregelmäßigkeiten merkwürdig vorgekommen sein.
Anderen Berichten zufolge sollen die Kontrollmechanismen der Stadtwerke Rüsselsheim selbst Anlass zur Kritik geboten haben. Denn ein Fehlbetrag von einer halben Million Euro sei bereits im Geschäftsjahr 2020 aufgetaucht. Konsequenzen soll dies zunächst nicht gehabt haben.
Die Stadtwerke wollen jedenfalls aus dem Fall gelernt haben. Laut Landwehr habe das Unternehmen alle Abläufe im kaufmännischen Bereich auf den Prüfstand gestellt und Schwachstellen beseitigt. Konkret sei nun ein „Internes Kontrollsystem“ installiert, das „schon im zweiten Jahr noch besser schützt als zuvor“.
In diesem Spannungsfeld äußert der Geschäftsführer eine Hoffnung: dass „die kriminelle Energie einer Einzelperson“ nicht dazu führen dürfe, dass „die Vertrauenskultur im Unternehmen verloren geht“.
Unabhängig von dem Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen mögliche straf- und zivilrechtliche Folgen für die frühere Mitarbeiterin im Raum. Hier gibt es nach Auskunft der Stadtwerke allerdings noch keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft darüber, ob sie Klage erheben will.
Volker Stephan
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Donnerstag, 09.01.2025, 15:26 Uhr
Donnerstag, 09.01.2025, 15:26 Uhr
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