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Enerige & Management > Urteil - Split-Tarife in der Energiekrise unzulässig
Quelle: Fotolia / vege
URTEIL:
Split-Tarife in der Energiekrise unzulässig
Das Kammergericht Berlin hat einer Musterfeststellungsklage gegen den Versorger Gasag stattgegeben. Der Konzern hatte in der Energiekrise Split-Tarife in der Grundversorgung eingeführt.
 
Drei Jahre liegt es zurück, dass Split-Tarife Energieversorger in Verruf und vor Gericht brachten. Neukunden, die während der Energiekrise in der Grund- oder Ersatzversorgung landeten, mussten in vielen Fällen höhere Preise zahlen als Bestandskunden. Als die Strom- und Gaspreise an den Beschaffungsmärkten damals nach oben schossen, machte sich so mancher Discounter einen schlanken Fuß und schob...

 
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