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URTEIL:
Split-Tarife in der Energiekrise unzulässig
Das Kammergericht Berlin hat einer Musterfeststellungsklage gegen den Versorger Gasag stattgegeben. Der Konzern hatte in der Energiekrise Split-Tarife in der Grundversorgung eingeführt.
Drei Jahre liegt es zurück, dass Split-Tarife Energieversorger in Verruf und vor Gericht brachten. Neukunden, die während
der Energiekrise in der Grund- oder Ersatzversorgung landeten, mussten in vielen Fällen höhere Preise zahlen als Bestandskunden.
Als die Strom- und Gaspreise an den Beschaffungsmärkten damals nach oben schossen, machte sich so mancher Discounter einen
schlanken Fuß und schob...
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Montag, 24.03.2025, 16:53 Uhr
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