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Southern-Verfügung gegen e.on bestätigt
Das Berliner Landgericht hat heute die am 15. August von Southern Energy erwirkte Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die e.on Energie AG, München, ihre Anteile an der Berliner Bewag vorläufig nicht an die Hamburgischen Electricitätswerke HEW veräußern darf.
 
Damit wird der Einstieg der HEW bei der Bewag weiterhin verzögert. Nach Ansicht des Gerichts sollte das von dem amerikanischen Energieversorger inzwischen eingeleitete Schiedsverfahren in der Hauptsache nicht ins Leere laufen. Wie ein e.on-Sprecher mitteilte, könne dieses Verfahren bis zu einem Jahr dauern. Eine erste Schiedsverhandlung erwartet Southern im März. Gegen die Entscheidung...

 
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