• Frankreichs Rechte treiben deutschen Strompreis nach oben
  • Bund und Länder bürgen für Konverterbau
  • Entflechtungsdiskussion für Fernwärme bremst Wärmewende
  • Bayern will früher ans Netz
  • Werl bekommt neuen Geschäftsführer
  • Deutsche PPA-Preise bleiben im Juni konstant
  • Stadtwerke Bonn schütten trotz Konzern-Minus aus
  • Urban Keussen verlässt EWE
  • Lichtblick blickt zufrieden auf das Geschäftsjahr 2023/24
  • Österreich: GCA zuversichtlich bezüglich Pipeline-Ausbau
Enerige & Management > Photovoltaik - Solaranlagen mit Speichern dominieren Innovationsausschreibung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
PHOTOVOLTAIK:
Solaranlagen mit Speichern dominieren Innovationsausschreibung
Mit Speichern kombinierte Solaranlagen liegen im Trend. Das zeigen die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibung. Sonnenkraftwerke auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden hinken hinterher.
 
Die Bundesnetzagentur hat innovativen Erneuerbaren-Kraftwerken im Umfang von insgesamt gut 400 MW ihren Segen erteilt, das ist etwas mehr als vorgesehen (397 MW). Erstmals waren bei der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. April mit Speichern kombinierte Solaranlagen zugelassen, die eine Doppelnutzung des Geländes erlauben – also Module auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen und Parkplätzen.

Auf diese Sonderflächen entfielen 13 der insgesamt 45 abgegebenen Gebote mit einer Höhe von 22 MW – bei bezuschlagten 403 MW im Kraftwerk-Speicher-Bereich sind dies gut 5 % der Ausschreibungsmenge. Die Regulierungsbehörde winkte alle dieser Sonderprojekte durch. Dabei handelt es sich mit einer Ausnahme in Gänze um Agri-PV-Anlagen, also Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen. Die eine bezuschlagte Parkplatz-Anlage verfügt über eine Leistung von 1 MW.

Durchschnittswerte steigen auf 5,42 und 8,53 Cent je kWh

Auch der große Rest der Innovationsausschreibung, die einen Zusammenschluss verschiedener Erzeugungsanlagen und Speichertechnologien ermöglicht, entfiel auf Solaranlagen. Die 43 erfolgreichen Gebote erhalten künftig zwischen 3,95 und 7,43 Cent je kWh. Der Mittelwert, nach bezuschlagter Menge gewichtet, liegt mit 5,42 Cent deutlich höher als in der vergangenen Ausschreibungsrunde. Damals lag der Wert bei 4,55 Cent. Bei der Innovationsausschreibung ist die Aussagekraft der Förderhöhe gering. Die bezuschlagten Summen dürfen in voller Höhe zu den Markterlösen addiert werden, dies ist bei technologiespezifischen Ausschreibungen anders.

Eine dieser spezifischen Ausschreibungen erfolgte zeitgleich – für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. Hier hatte der Staat das Volumen deutlich erhöht, von 150 MW im Dezember auf nun 767 MW. Dieser Wert wurde allerdings nicht ansatzweise erreicht, 171 Gebote mit insgesamt 212 MW gingen ein (in der Runde zuvor 233 MW). Davon erhielten 163 Projekte mit 204 MW die gewünschte Förderung.

Sie liegt zwischen 7,00 und 8,91 Euro je kWh. Auch in diesem Fall hat es einen Sprung beim mengengewichteten Durchschnittswert gegeben: von 7,43 auf nunmehr 8,53 Cent je kWh. Die sieben nicht berücksichtigten Gebote seien aufgrund von Formfehlern gescheitert, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Eine Übersicht über die konkret bezuschlagten Gebote der Innovationsausschreibung  und der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden  hat die Bundesnetzagentur im Internet veröffentlicht.
 

Volker Stephan
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 11.05.2022, 14:09 Uhr

Mehr zum Thema