REGENERATIVE ENERGIEN:
So werden Zulassungsverfahren für Erneuerbare beschleunigt
Die „DialogGesellschaft“ macht bei einer Veranstaltung in Berlin Vorschläge, wie Energiewende-Projekte schneller genehmigt werden könnten.
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, wie ihn die neue Regierungskoalition anstrebt, erfordert vor allem bei
den Zulassungsverfahren deutlich zügigere Abläufe. Ein Bündel von Ideen, wie sich Planungs- und Genehmigungsverfahren niedrigschwellig
verkürzen lassen, hat die Dialog Gesellschaft am 10. Februar in Berlin vorgestellt. Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst
als „Denkfabrik für Dialog und Beteiligung aus der Sicht der Vorhabenträger“. An ihr sind ein knappes Dutzend Unternehmen,
die meisten aus der Energiebranche, beteiligt.
„Wir erhoffen uns im Durchschnitt eine Halbierung der derzeitigen Verfahrensdauer“, erklärte Andreas Große, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, die das Konzept federführend ausarbeitete. „Die Maßnahmen könnten sofort greifen und gemäß den Vorgaben der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode für eine Beschleunigung der Verfahren sorgen.“
Gravierende Unterschiede in den Bundesländern
Man habe im Vorfeld das Gespräch mit allen Stakeholdern gesucht, um mögliche Stellschrauben auszumachen, ohne die geltenden Rahmenbedingungen zu verändern, betonte Große. „Wir wollen weder die Beteiligungsverfahren kürzen noch den Rechtsschutz aushebeln.“ Dass im geltenden Rahmen schlanke Verfahren möglich sind, zeigte der Vergleich von zwei gleichen Projekten in zwei unterschiedlichen Bundesländern. Davon berichtete Ines Zenke, ebenfalls Partnerin bei Becker Büttner Held: „In einem Land haben wir nach einem Jahr die Baugenehmigung bekommen. Im anderen Land hat das gleiche Verfahren dreieinhalb Jahre gedauert.“
Die beiden zentralen Vorschläge der Dialog Gesellschaft lauten: Zum einen müssten die Genehmigungsverfahren, die derzeit auf die Ebenen Bund, Land und Kommune aufgeteilt sind, auf einer Ebene gebündelt, zum anderen die Behörden entlastet werden. „Es reicht nicht zu fordern, Ressourcen und Personal aufzustocken“, so Zenke. Dafür sei schlicht und einfach das erforderliche Fachpersonal nicht vorhanden. Auch engere Fristen verordnen oder „den Mitarbeitern sagen, sie müssten schneller arbeiten“, seien keine zielführenden Maßnahmen. Stattdessen sei der Einsatz von externen Fachleuten und Projektmanagern stärker zu fördern. Sowohl der Behörde als auch den Vorhabenträgern müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, externe Experten hinzuzuziehen.
Bereits vor Verfahrensbeginn könne durch eine Stärkung des Faktors Klimaschutz eine Auslese bei den Projekten stattfinden, so Zenke. Behörden könnten die Vorhaben so bereits frühzeitig anhand ihrer Bedeutung für den Klimaschutz sortieren. Schlankere Beteiligungsverfahren seien anzustreben. Dabei solle die Bürgerbeteiligung keinesfalls eingeschränkt werden, sondern vielmehr effizienter ablaufen, betonte Zenke, etwa durch digitale Tools. Beim Vorscoping, der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, könnten die Genehmigungsbehörden außerdem frühzeitig in die Projektplanung eingebunden werden. Die Behörden könnten so eine Vermittlerfunktion übernehmen.
Um die Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern, sollen in den Bundesländern zentrale Expertenpools eingerichtet werden. Die Experten sollen in der Lage sein, den Mitarbeitern der Behörden kurzfristig fachliche Auskünfte zu erteilen. Statt aufwendiger Teilgenehmigungen sollten künftig Vollgenehmigungen mit Auflagen Vorrang erhalten. Ein Beispiel sei der Brandschutz. Er könne zur nachgeordneten Auflage werden: „Der fehlende Brandschutznachweis würde dann nicht mehr über die Genehmigung entscheiden, sondern könnte nachgereicht werden, wenn das Bauwerk steht“, so Zenke.
Seeadler ohne See
In den Behörden müsse ein neuer Geist Einzug halten: „Effizienz und partnerschaftliche Zielgerichtetheit“ solle die Leitlinie lauten. So solle die inhaltliche Prüfung von eingereichten Unterlagen bereits erfolgen, bevor sie vollständig eingereicht sind. Die Bearbeitungsdauer eines Genehmigungsverfahrens soll sich in der Verwaltungsgebühr widerspiegeln. In den Behörden sollen die einzelnen Fachgebiete klare Fristen erhalten.
Auch beim Natur- und Artenschutz seien schlankere Verfahren umzusetzen. FFH- und Natura 2000-Gebiete sollten fortlaufend überwacht werden, wenn nötig, auch durch externe Gutachter. Diese kontinuierlichen Dokumentationen könnten effizient in die Zulassungsverfahren einfließen. Ein Gebiet müsse naturschutzfachlich nicht neu angesehen werden, wenn bereits ein Vorhabenträger dort ein Verfahren durchlaufen habe, findet Zenke: „Und warum kann man nicht einfach in einem zentralen Register hinterlegen: Hier wohnt der Feldhamster, dort der Seeadler?“ Sie berichtete, wie die angebliche Sichtung eines Seeadlers ein Projekt um sechs Monate verzögert hatte. Schließlich habe sich herausgestellt, dass der Seeadler dort gar nicht heimisch gewesen sein könne. Es gab in der weiteren Umgebung keinen einzigen See.
„Wir erhoffen uns im Durchschnitt eine Halbierung der derzeitigen Verfahrensdauer“, erklärte Andreas Große, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, die das Konzept federführend ausarbeitete. „Die Maßnahmen könnten sofort greifen und gemäß den Vorgaben der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode für eine Beschleunigung der Verfahren sorgen.“
Gravierende Unterschiede in den Bundesländern
Man habe im Vorfeld das Gespräch mit allen Stakeholdern gesucht, um mögliche Stellschrauben auszumachen, ohne die geltenden Rahmenbedingungen zu verändern, betonte Große. „Wir wollen weder die Beteiligungsverfahren kürzen noch den Rechtsschutz aushebeln.“ Dass im geltenden Rahmen schlanke Verfahren möglich sind, zeigte der Vergleich von zwei gleichen Projekten in zwei unterschiedlichen Bundesländern. Davon berichtete Ines Zenke, ebenfalls Partnerin bei Becker Büttner Held: „In einem Land haben wir nach einem Jahr die Baugenehmigung bekommen. Im anderen Land hat das gleiche Verfahren dreieinhalb Jahre gedauert.“
Die beiden zentralen Vorschläge der Dialog Gesellschaft lauten: Zum einen müssten die Genehmigungsverfahren, die derzeit auf die Ebenen Bund, Land und Kommune aufgeteilt sind, auf einer Ebene gebündelt, zum anderen die Behörden entlastet werden. „Es reicht nicht zu fordern, Ressourcen und Personal aufzustocken“, so Zenke. Dafür sei schlicht und einfach das erforderliche Fachpersonal nicht vorhanden. Auch engere Fristen verordnen oder „den Mitarbeitern sagen, sie müssten schneller arbeiten“, seien keine zielführenden Maßnahmen. Stattdessen sei der Einsatz von externen Fachleuten und Projektmanagern stärker zu fördern. Sowohl der Behörde als auch den Vorhabenträgern müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, externe Experten hinzuzuziehen.
Bereits vor Verfahrensbeginn könne durch eine Stärkung des Faktors Klimaschutz eine Auslese bei den Projekten stattfinden, so Zenke. Behörden könnten die Vorhaben so bereits frühzeitig anhand ihrer Bedeutung für den Klimaschutz sortieren. Schlankere Beteiligungsverfahren seien anzustreben. Dabei solle die Bürgerbeteiligung keinesfalls eingeschränkt werden, sondern vielmehr effizienter ablaufen, betonte Zenke, etwa durch digitale Tools. Beim Vorscoping, der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, könnten die Genehmigungsbehörden außerdem frühzeitig in die Projektplanung eingebunden werden. Die Behörden könnten so eine Vermittlerfunktion übernehmen.
Um die Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern, sollen in den Bundesländern zentrale Expertenpools eingerichtet werden. Die Experten sollen in der Lage sein, den Mitarbeitern der Behörden kurzfristig fachliche Auskünfte zu erteilen. Statt aufwendiger Teilgenehmigungen sollten künftig Vollgenehmigungen mit Auflagen Vorrang erhalten. Ein Beispiel sei der Brandschutz. Er könne zur nachgeordneten Auflage werden: „Der fehlende Brandschutznachweis würde dann nicht mehr über die Genehmigung entscheiden, sondern könnte nachgereicht werden, wenn das Bauwerk steht“, so Zenke.
Seeadler ohne See
In den Behörden müsse ein neuer Geist Einzug halten: „Effizienz und partnerschaftliche Zielgerichtetheit“ solle die Leitlinie lauten. So solle die inhaltliche Prüfung von eingereichten Unterlagen bereits erfolgen, bevor sie vollständig eingereicht sind. Die Bearbeitungsdauer eines Genehmigungsverfahrens soll sich in der Verwaltungsgebühr widerspiegeln. In den Behörden sollen die einzelnen Fachgebiete klare Fristen erhalten.
Auch beim Natur- und Artenschutz seien schlankere Verfahren umzusetzen. FFH- und Natura 2000-Gebiete sollten fortlaufend überwacht werden, wenn nötig, auch durch externe Gutachter. Diese kontinuierlichen Dokumentationen könnten effizient in die Zulassungsverfahren einfließen. Ein Gebiet müsse naturschutzfachlich nicht neu angesehen werden, wenn bereits ein Vorhabenträger dort ein Verfahren durchlaufen habe, findet Zenke: „Und warum kann man nicht einfach in einem zentralen Register hinterlegen: Hier wohnt der Feldhamster, dort der Seeadler?“ Sie berichtete, wie die angebliche Sichtung eines Seeadlers ein Projekt um sechs Monate verzögert hatte. Schließlich habe sich herausgestellt, dass der Seeadler dort gar nicht heimisch gewesen sein könne. Es gab in der weiteren Umgebung keinen einzigen See.
Mirko Heinemann
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 10.02.2022, 15:23 Uhr
Donnerstag, 10.02.2022, 15:23 Uhr
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