
Quelle: Katia Meyer-Tien
WINDKRAFT :
So profitiert eine Kommune von einer Windkraftanlagen
Die Fachagentur Wind und Solar hat ihr Online-Tool zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen erweitert.
Seit Juli bezieht der Online-Rechner auch die Teilhabegesetze aus Thüringen, Sachsen und dem Saarland mit ein. Laut der Fachagentur
Wind und Solarer in Berlin erhalten „Kommunen mithilfe der Karte einen Überblick darüber, in welcher Größenordnung sie Zahlungen
von Betreibern benachbarter Windenergieanlagen erwarten können.“
Neben den bundesweiten Regelungen – insbesondere aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2023 – berücksichtigt das Tool alle relevanten Landesgesetze, darunter auch die bereits bestehenden aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Karte ist frei über die Website der Fachagentur Wind und Solar zugänglich.
Die Anwendung zeigt, in welchen Fällen Kommunen auf freiwillige Zahlungen von Windenergieanlagenbetreibern hoffen können – und wo es auf Grundlage von Landesgesetzen verbindliche Ansprüche gibt.
Per Mausklick lassen sich alle genehmigten oder betriebenen Windkraftanlagen in Deutschland anzeigen. Das Tool liefert Basisdaten zu jeder Anlage und stellt dar, wie sich mögliche Betreiberzahlungen anteilig auf angrenzende Kommunen verteilen.
Die Fachagentur weist jedoch darauf hin: „Die in der Karte angegebenen Beträge sind Schätzwerte.“ Die Datengrundlage bilden in erster Linie Informationen aus dem Marktstammdatenregister. Für die Abschätzung der finanziellen Teilhabe wird ein pauschaler Wert von 2.000 Volllaststunden pro Jahr angesetzt. Einspeisedaten einzelner Anlagen fließen nicht in die Berechnung ein.
Organisiert ist die Fachagentur Wind und Solar als gemeinnütziger Verein. Zu den Mitgliedern zählen Bund und Länder, kommunale Spitzenverbände, Unternehmen der Energiewirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutzverbände. Die Agentur versteht sich als Plattform für fundierte Informationen, Dialog und Akzeptanzförderung im Ausbau der Wind- und Solarenergie.
Neben den bundesweiten Regelungen – insbesondere aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2023 – berücksichtigt das Tool alle relevanten Landesgesetze, darunter auch die bereits bestehenden aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Karte ist frei über die Website der Fachagentur Wind und Solar zugänglich.
Die Anwendung zeigt, in welchen Fällen Kommunen auf freiwillige Zahlungen von Windenergieanlagenbetreibern hoffen können – und wo es auf Grundlage von Landesgesetzen verbindliche Ansprüche gibt.
Per Mausklick lassen sich alle genehmigten oder betriebenen Windkraftanlagen in Deutschland anzeigen. Das Tool liefert Basisdaten zu jeder Anlage und stellt dar, wie sich mögliche Betreiberzahlungen anteilig auf angrenzende Kommunen verteilen.
Die Fachagentur weist jedoch darauf hin: „Die in der Karte angegebenen Beträge sind Schätzwerte.“ Die Datengrundlage bilden in erster Linie Informationen aus dem Marktstammdatenregister. Für die Abschätzung der finanziellen Teilhabe wird ein pauschaler Wert von 2.000 Volllaststunden pro Jahr angesetzt. Einspeisedaten einzelner Anlagen fließen nicht in die Berechnung ein.
Organisiert ist die Fachagentur Wind und Solar als gemeinnütziger Verein. Zu den Mitgliedern zählen Bund und Länder, kommunale Spitzenverbände, Unternehmen der Energiewirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutzverbände. Die Agentur versteht sich als Plattform für fundierte Informationen, Dialog und Akzeptanzförderung im Ausbau der Wind- und Solarenergie.

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Dienstag, 08.07.2025, 16:01 Uhr
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