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Enerige & Management > Smart Meter - Smartoptimo übernimmt Gateway-Administration für Regionetz
Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
SMART METER:
Smartoptimo übernimmt Gateway-Administration für Regionetz
Der Aachner Verteilnetzbetreiber Regionetz tritt in den Gesellschafterkreis des Stadtwerke-Netzwerks Smartoptimo ein und bezieht von ihm Dienstleistungen im Smart Metering.
 
Wie aus einer Mitteilung von Smartoptimo hervorgeht, hat die Regionetz 3.000 Smart Meter Gateways in ihrem Netzgebiet in die IT der Smartoptimo integriert. Das Projekt sei nach fünf Monaten im November 2024 abgeschlossen worden und habe schneller umgesetzt werden können als geplant. Am Projekt war noch die Horizonte Group als externer Berater beteiligt. Insgesamt umfasst das Netz der Regionetz rund 430.000 Zählpunkte.

Smartoptimo wurde 2009 von den Stadtwerken Münster und Osnabrück gegründet und hat mittlerweile mehr als 30 Gesellschafter und betreut über 4 Millionen Zählpunkte. Das Unternehmen beschäftigt an den beiden Standorten 180 Mitarbeitende und bietet unter anderem Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen, Strategie- und Umsetzungsberatung, Messstellenbetrieb und Smart-Meter-Gateway-Administration an.
 
Gateway-Administratoren benötigen Zertifizierung des BSI
 
Aktuell sind 48 Unternehmen als Smart-Meter-Gateway-Administratoren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelistet. Der Smart-Meter-Gateway-Administrator ist entweder der Messstellenbetreiber oder ein Unternehmen, das vom Messstellenbetreiber beauftragt wurde. Zur Stellenbeschreibung des Administrators gehören beispielsweise die Installation der Smart Meter Gateways, ihre Konfiguration und Inbetriebnahme, die informationstechnische Anbindung von Messgeräten und anderen technischen Einrichtungen an das Gateway sowie dessen Wartung. Um die Rolle auszuüben, muss man vom BSI zertifiziert sein.
  Der Smart-Meter-Gateway-Administrator ist „für den sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems“ verantwortlich. So steht es auf der Internetseite des BSI. Daher müsse sichergestellt sein, dass der Administrator Mindestanforderungen zur Durchsetzung der Informationssicherheit erfülle. Für alle Administrators sei deshalb ein vergleichbares Maß an Informationssicherheit notwendig. „Folglich sind einheitliche organisatorische und technische Anforderungen sowie Maßnahmen für die Mindestsicherheit beim Administrator erforderlich, die in der Technischen Richtlinie TR-03109-6 festgelegt sind“, so das BSI.
 
 

Fritz Wilhelm
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