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Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
SMART METER:
Smart-Meter-Rollout mit überschaubarem Fortschritt
Der Rollout intelligenter Messsysteme kommt voran. Die aktuellen Zahlen, die sich auf das zweite Quartal 2025 beziehen, lassen jedoch noch auf ein relativ geringes Tempo schließen.
 
Seit dem 1. Juli 2024 erhebt die Bundesnetzagentur quartalsweise Daten zum Stand des Rollouts intelligenter Messsysteme. Auch wenn der Rollout Fahrt aufgenommen hat, zeigen die aktuellen Zahlen, die sich auf das zweite Quartal mit Stichtag 30. Juni 2025 beziehen, dass insbesondere kleinere, grundzuständige Messstellenbetreiber bis Ende des Jahres noch viel Arbeit vor sich haben.

Denn nach Angaben der Bundesnetzagentur, die Daten von insgesamt 810 grundzuständigen Messstellenbetreibern vorliegen hat, wurden von den 597 Unternehmen mit weniger als 30.000 Messlokationen im Durchschnitt nur 5,2 Prozent – zum Stichtag 31. März 2025 waren es 4,6 Prozent im Schnitt – ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet. Bei den 128 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen lag die Einbauquote bei durchschnittlich 7,8 Prozent (erstes Quartal: 7,5), während die 67 Grundzuständigen, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreuen, 11,8 Prozent (erstes Quartal: 10,8) erreichen.

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne kleine Messstellenbetreiber deutlich höhere Quoten vorweisen können. Allerdings bestätigt die aktuelle Erhebung die Erkenntnis früherer Abfragen, dass grundsätzlich die großen Messstellenbetreiber beim Abarbeiten ihrer Pflichteinbaufälle schneller vorankommen als die kleinen. So steht für die 18 Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen eine durchschnittliche Pflichteinbauquote von 22,1 Prozent zu Buche.
 
Quote beim Pflicht-Rollout insgesamt bei 16,4 Prozent
 
Die Datenbasis für die Pflichteinbaufälle bezieht sich auf gesetzlich definierten Einbaugruppen mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh sowie auf die Verbrauchseinrichtungen, die auf der Grundlage von §14a EnWG gesteuert und folglich mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.
Alle zusammen ergeben 4.634.605 Pflichteinbaufälle. Davon waren laut Bundesnetzagentur zum Stichtag 30. Juni 2025 genau 759.802 intelligente Messsysteme von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern zusammen installiert worden. Dies entspricht einer bundesweiten Ausstattungsquote von 16,4 Prozent.

Wenn man aktuell alle 54.275.109 Messlokationen in Deutschland als Grundlage nimmt, also auch diejenigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, kommt man auf eine Ausstattungsquote von 3,0 Prozent. Die absolute Zahl dahinter sind 1,6 Millionen intelligente Messsysteme.

Die Ausstattungsquote ist deshalb relevant, da die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach §45 Abs. 1 Nr. 4 MsbG bis zum 31. Dezember dieses Jahres mindestens 20 Prozent ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet haben müssen.

Im vergangenen Sommer hatte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von E&M erklärt, sie beobachte die Einhaltung der Pflichteinbauquoten sehr genau und habe „scharfe Aufsichtsbefugnisse“. So sei beispielsweise die Verhängung eines Zwangsgeldes eine mögliche Maßnahme, um Unternehmen zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen.
  Man muss allerdings beachten, dass die Zahl der Pflichteinbaufälle keine statische Größe ist, sondern sich unter anderem mit der zunehmenden Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors verändert. So lag die Gesamtzahl der Pflichteinbaufälle zum Ende des ersten Quartals bei 4.636.895 und die Zahl der installierten intelligenten Messsysteme bei 700.624.
 

Fritz Wilhelm
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Donnerstag, 23.10.2025, 16:02 Uhr

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