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Enerige & Management > Recht - Senec zieht Berufung gegen Speicher-Urteile zurück
Quelle: Fotolia / vege
RECHT:
Senec zieht Berufung gegen Speicher-Urteile zurück
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit PV-Speichern von Senec sind nun in zweiter Instanz zu Ende gegangen. Auch Oberlandesgerichte erkennen Sachmängel.
 
Bisher liegen vor allem Urteile in erster Instanz vor. Eine Reihe von Landgerichten hat entschieden, dass PV-Speichermodelle, deren Kapazität Senec aus Sicherheitsgründen über längere Zeit reduziert hat, als mangelhaft anzusehen sind. Betroffene PV-Händler und Senec haben gegen solche Urteile Berufung eingelegt. In einigen dieser Fälle sind die erstinstanzlichen Urteile unterdessen rechtskräftig.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Wolf von Buttlar berichtet jetzt von zwei Fällen. Mit dem einen befasste sich das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 2 U 145/24), mit dem anderen das OLG Dresden (Az. 6 U 1500/24). „In beiden Fällen haben der jeweilige Händler und Senec die Berufung zurückgenommen“, teilt die Kanzlei mit.

Das OLG Oldenburg habe die Rechtsfassung des Landgerichts (Az. 9 O 251/24) bestätigt, wonach „die Reduzierung der Kapazität des Speichers auf 70 Prozent ein erheblicher Sachmangel ist, der den Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt.“

In dem anderen Fall ging es um ein Urteil des Landgerichts Leipzig (Az. 06 O 955/24). Die Richter waren zu der Auffassung gelangt, dass auch der sogenannte Gefahrenverdacht einen Sachmangel darstelle. Das OLG sah das offenbar ebenso. Die Berufung sei nach „eindeutiger Einschätzung des Gerichts“ zurückgenommen worden, schreibt von Buttlar.

Die Anwaltskanzlei sieht einigen Verfahren entgegen. „Wir haben mehrere Fälle, in denen die zweite Instanz noch läuft. In naher Zukunft – Mai, Juni, Juli – sind mündliche Verhandlungen an den Oberlandesgerichten Dresden, Bamberg Oldenburg und Köln terminiert“, ist zu erfahren.

Senec: „Nicht auf andere Sachverhalte übertragbar“

Der Leipziger Speicherhersteller sieht die Rechtsauffassung der beiden Oberlandesgerichte als „Einzelfallentscheidungen, die nicht auf andere Sachverhalte übertragbar sind“. Senec habe sich jeweils gemeinsam mit dem Fachpartner entschieden, die Berufung zurückzunehmen. Die Auffassung der Oberlandesgerichte teile man nicht.

Die EnBW-Tochter weist zudem auf anderslautende Urteile hin. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Dresden habe jüngst in einem anderen Verfahren rechtskräftig entschieden, dass der Batterieheimspeicher keinen Mangel aufweise (Az. 0 U 923/24), und damit einer von Senec eingelegten Berufung stattgegeben. Auch sei „die überwiegende Zahl der rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteile“ zu Senecs Gunsten ergangen, erklärt das Unternehmen gegenüber der Redaktion.

Wie viele Verfahren, in denen Senec Berufung eingelegt hat, noch offen sind, dazu äußert sich der Speicherhersteller nicht. „Wir möchten jedoch erneut betonen, dass die Zahl der rechtlichen Auseinandersetzungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der installierten Systeme sehr gering ist und in den allermeisten Fällen außergerichtliche Einigungen erzielt werden“, schreibt er auf Anfrage dieser Redaktion.

Offene Berufungsfälle

Von „mehreren“ Fällen, in denen Senec die Berufung hat fallen lassen, berichtet Jochen Schanbacher. Die Rücknahme sei entweder nach Hinweisbeschluss des OLG oder nach mündlicher Verhandlung erfolgt, sagt der Anwalt Kanzlei „SPL“ in Stuttgart. Auch stehen weitere Verfahren an, in denen Senec die zweite Instanz angerufen hat. „Die Zahl der offenen Berufungsfälle liegt im mittleren zweistelligen Bereich“, sagt Schanbacher.

Insgesamt 299 Klagen hat nach eigenen Angaben die Rechtsanwaltgesellschaft Dr. Stoll und Sauer, angestrengt. In elf Fällen sei in erster Instanz zugunsten des Klägers entschieden worden. „Alle von uns erstrittenen positiven Urteile sind noch nicht rechtskräftig“, teilte ein Sprecher Ende April mit. Teilweise seien bereits Berufungen eingelegt worden.

In einem Fall hat die Kanzlei selbst die zweite Instanz angerufen. „Wir haben die Berufung eingelegt, weil der Nutzungsersatz für die Anlage aus unserer Sicht nicht korrekt ermittelt wurde“, so der Kanzleisprecher. Der Fall soll am 1. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt werden.
 

Manfred Fischer
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Montag, 19.05.2025, 17:40 Uhr

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