STROMNETZ:
Schweiz will Bau von Reservekraftwerken absichern
Die Regierung der Schweiz will den Bau von Reservekraftwerken mit 50 Millionen Franken absichern. Das Geld soll einen vorzeitigen Projektstart ermöglichen.
Wegen des erhöhten Risikos einer Energiemangellage und zur Stärkung der Energieversorgung im Winter hatte der Bundesrat schon
im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen beschlossen. Dazu gehörte unter anderem, eine ergänzende Stromreserve aus Reservekraftwerken
zur Verfügung zu stellen.
Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Um diese abzulösen, hatte das Bundesamt für Energie eine Ausschreibung durchgeführt, die jedoch wegen zu teurer Angebote nicht weiterverfolgt wurde. „Stattdessen laufen derzeit Direktverhandlungen mit potenziellen Projektanten, um die Kosten und zeitliche Realisierbarkeit der Projekte zu verbessern und allfällige freihändige Vergaben vorzubereiten“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Grundlage dafür sei aber eine Revision des Stromversorgungsgesetzes, die noch im Parlament beschlossen werden muss.
Falls nun Verträge für neue Reservekraftwerke abgeschlossen werden können, müssten die nötigen Vorleistungen wie Projektierungsarbeiten oder die Bestellung von Bauteilen mit sehr langen Lieferzeiten − wie etwa Turbinenschaufeln − umgehend beginnen. Sollte die nötige Gesetzesrevision aber nicht zustandekommen und die Vorhaben abgebrochen werden müssen, würde das Ersatzzahlungen an die Projektanten nach sich ziehen. Der Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken (53,2 Millionen Euro) soll das absichern.
Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Um diese abzulösen, hatte das Bundesamt für Energie eine Ausschreibung durchgeführt, die jedoch wegen zu teurer Angebote nicht weiterverfolgt wurde. „Stattdessen laufen derzeit Direktverhandlungen mit potenziellen Projektanten, um die Kosten und zeitliche Realisierbarkeit der Projekte zu verbessern und allfällige freihändige Vergaben vorzubereiten“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Grundlage dafür sei aber eine Revision des Stromversorgungsgesetzes, die noch im Parlament beschlossen werden muss.
Falls nun Verträge für neue Reservekraftwerke abgeschlossen werden können, müssten die nötigen Vorleistungen wie Projektierungsarbeiten oder die Bestellung von Bauteilen mit sehr langen Lieferzeiten − wie etwa Turbinenschaufeln − umgehend beginnen. Sollte die nötige Gesetzesrevision aber nicht zustandekommen und die Vorhaben abgebrochen werden müssen, würde das Ersatzzahlungen an die Projektanten nach sich ziehen. Der Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken (53,2 Millionen Euro) soll das absichern.
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Freitag, 06.09.2024, 15:12 Uhr
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