Schweiz: Noch kein Preisverfall beim Strom
Am 15. Dezember haben die eidgenössischen Räte das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verabschiedet, das die schrittweise Öffnung des Schweizer Strommarktes regelt.
Nach Inkrafttreten des EMG können Großverbraucher – das Kriterium dafür sind 20 Mio. kWh im Jahr – ihren Stromversorger frei
wählen, sechs Jahre danach soll das auch für Haushaltskunden möglich sein. Die Verteilwerke dürfen ab Beginn der Liberalisierung
20 % ihres Strom-Jahresabsatzes an nicht-zugelassene Kunden auf dem freien Markt einkaufen. In Kleinanlagen aus erneuerbaren...
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Dienstag, 02.01.2001, 15:50 Uhr
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