WETTBEWERB:
Schwäbisch Hall: Gasverträge unwirksam
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil in erster Instanz (Az. 11 KfH O 158/00) den Gasbezugsvertrag der Stadtwerke Schwäbisch-Hall GmbH mit der Gasversorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, wegen Verstoßes gegen kartellrechtliche Verbote für unwirksam erklärt.
Die Stadtwerke wurden in dem Verfahren von der Anwaltssozietät Becker, Büttner, Held, Berlin, vertreten. Nach diesem Urteil,
so die Anwälte, befinden sich alle Stadtwerke in Baden-Württemberg hinsichtlich ihres Gasbezuges im vertragslosen Zustand.
Die Stadtwerke hatten sich vor der Marktöffnung im Jahr 1998 verpflichtet, ihr Gas ausschließlich von der GVS zu beziehen.
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Montag, 09.07.2001, 14:03 Uhr
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