
Quelle: Fotolia / Stephan Leyk
BIOMETHAN:
Schon wieder Kürzungen bei Biomethan-Ausschreibung
Auch bei der zweiten Biomethan-Ausschreibung in diesem Jahr hat die Bundesnetzagentur das Volumen gekürzt. Die Behörde erwartet demnach eine Unterzeichnung.
Statt der ursprünglich vorgesehenen 300 MW liegt das Ausschreibungsvolumen für die nächste Runde für Biomethananlagen bei
lediglich knapp 26 MW, teilte die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite mit. Die Behörde begründet dies mit einer „drohenden Unterzeichnung“ für
den Gebotstermin am 1. September. Der Höchstwert beträgt für diesen Termin weiterhin 21,03 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms (nicht: ins Gasnetz eingespeisten Biomethans).
Das Ausschreibungsvolumen hatte ursprünglich für dieses Jahr bei 600 MW gelegen − aufgeteilt auf zwei Termine. Allerdings kürzte die Bundesnetzagentur die Gebotsmenge für den April schon deutlich auf etwas über 26 MW zusammen. Es gab bei dieser Ausschreibung wiederholt keine Bietenden.
„Aufgrund drohender Unterzeichnung“ hatte die Bundesnetzagentur das Volumen bereits im vergangenen Jahr stark reduziert. Auch das lag an den wenigen Geboten. Im April 2024 wurde kein Gebot eingereicht, im September vergangenen Jahres ging dann ein Gebot für rund 2 MW ein, hier lag die Ausschreibungsmenge nur noch bei 75 MW.
Bereits im Jahr 2023 wurde bei den zwei Gebotsterminen und einem damaligen Höchstwert von bis zu 19,31 Cent/kWh kein einziges Gebot abgegeben (wir berichteten). Am 1. Dezember 2021 hatte überhaupt die erste Ausschreibung von Biomethananlagen stattgefunden; zuvor waren diese Anlagen unter „Biomasse“ subsumiert.
Branchenvertreter beklagen seit längerem, dass das Biomethansegment in seiner aktuellen Ausgestaltung für potenzielle Bieter nicht attraktiv sei. Die Branche führt das mangelnde Interesse auf die Änderung des EEG-Ausschreibungsdesigns zurück. „Seit der mit dem Osterpaket 2022 vorgenommenen Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse, weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlast-Kraftwerken ohne Wärmeauskopplung, ging kein einziges Gebot innerhalb der Biomethan-Ausschreibung ein“, monierte etwa der Bioenergieverband. Die übermäßige Ausrichtung der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlast-Kraftwerke ohne Wärmeauskopplung werde vom Markt einfach nicht angenommen.
Das Ausschreibungsvolumen hatte ursprünglich für dieses Jahr bei 600 MW gelegen − aufgeteilt auf zwei Termine. Allerdings kürzte die Bundesnetzagentur die Gebotsmenge für den April schon deutlich auf etwas über 26 MW zusammen. Es gab bei dieser Ausschreibung wiederholt keine Bietenden.
„Aufgrund drohender Unterzeichnung“ hatte die Bundesnetzagentur das Volumen bereits im vergangenen Jahr stark reduziert. Auch das lag an den wenigen Geboten. Im April 2024 wurde kein Gebot eingereicht, im September vergangenen Jahres ging dann ein Gebot für rund 2 MW ein, hier lag die Ausschreibungsmenge nur noch bei 75 MW.
Bereits im Jahr 2023 wurde bei den zwei Gebotsterminen und einem damaligen Höchstwert von bis zu 19,31 Cent/kWh kein einziges Gebot abgegeben (wir berichteten). Am 1. Dezember 2021 hatte überhaupt die erste Ausschreibung von Biomethananlagen stattgefunden; zuvor waren diese Anlagen unter „Biomasse“ subsumiert.
Branchenvertreter beklagen seit längerem, dass das Biomethansegment in seiner aktuellen Ausgestaltung für potenzielle Bieter nicht attraktiv sei. Die Branche führt das mangelnde Interesse auf die Änderung des EEG-Ausschreibungsdesigns zurück. „Seit der mit dem Osterpaket 2022 vorgenommenen Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse, weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlast-Kraftwerken ohne Wärmeauskopplung, ging kein einziges Gebot innerhalb der Biomethan-Ausschreibung ein“, monierte etwa der Bioenergieverband. Die übermäßige Ausrichtung der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlast-Kraftwerke ohne Wärmeauskopplung werde vom Markt einfach nicht angenommen.

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Dienstag, 19.08.2025, 14:41 Uhr
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