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Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
PHOTOVOLTAIK:
Schleswig-Holstein fördert Balkon-PV
Das Klimaschutzministerium in Schleswig-Holstein will die Anschaffung von Balkon-PV-Anlagen mit konkreten Geldzahlungen unterstützen. Die Netzbetreiber warnen.
 
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fördert die schleswig-holsteinische Landesregierung Photovoltaik-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Privatpersonen können ab dem 16. Januar ihre Anträge online einreichen, wie aus einer Mitteilung des Ministeriums hervorgeht. Das Programm erstreckt sich über die gesamte Legislaturperiode bis Ende 2026.

In einer zweiten Stufe der Förderung sollen voraussichtlich ab Sommer 2023 auch stationäre Batteriespeichersysteme und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern gefördert werden. Mit dem Programm, so heißt es, soll die fossile Abhängigkeit von Privathaushalten reduziert werden.

Goldschmidt: Dreifache Dividende

„Wir unterstützen mit diesem Programm diejenigen, die ihren eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten wollen. Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und spürbare Entlastungen für private Haushalte, das Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger bringt eine dreifache Dividende“, erklärte dazu Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt (Grüne).

Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen wird mit bis zu 200 Euro gefördert. Der Wechselrichter muss eine Mindestleistung von 250 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt besitzen. Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig. Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig.

Wer zur Miete wohnt, muss vor der Antragstellung eine Zustimmung des Vermieters für die Installation einholen. Die Anlage muss zudem beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden. Außerdem ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich und es darf sich nicht um einen Eigenbau, Prototyp oder Ersatzbeschaffung handeln. Das Datum des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung muss nach dem 16. Januar liegen.

Auch für nicht fossile Heizungssysteme gibt es Geld. Gefördert werden Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro, Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro, Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro sowie der Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro.

Antragsberechtigt für beide Programme sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den geförderten Gegenständen ausgeübt werden.

Netzbetreiber warnen vor Überlastung durch Solaranlagen

Zumindest für Stirnrunzeln dürfte die Offensive des Landes bei den Netzbetreibern sorgen. Erst in diesen Tagen hatte die Schleswig-Holstein Netz AG vor sich Engpässen durch zu viel PV-Strom gewarnt. „Wir werden wieder in solche Situationen kommen, in denen Strom nicht eingespeist werden kann“, sagte Aufsichtsratschef Matthias Boxberger dem Flensburger Tageblatt.

Was die Photovoltaik angeht, sieht er – im Gegensatz zur Windkraft − „planerisch Niemandsland“. Für die Planung und Umsetzung von großen Anschlusspunkten und neuen Umspannwerken seien mehr als fünf Jahre zu veranschlagen, während sich PV-Anlagen in zwei bis drei Jahren realisieren ließen. Gleichzeitig sprach Boxberger davon, dass sich die Erzeugung von Solarstrom bis zum Ende des Jahrzehnts verfünffachen könnte.

Mindestens 0,01 Prozent der installierten Leistung aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Schleswig-Holstein machen laut Hansewerk inzwischen Mini-Solaranlagen an Balkonen oder Carports aus. Im vergangenen Jahr wurden demnach 1.098 solcher Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 0,72 MW angemeldet und in Betrieb genommen − dreimal so viele wie 2021. Alles in allem dürfte der Beitrag der „Guerilla-PV“, wie sie zuweilen genannt wird, zur Energiewende deutlich über 1 MW liegen. Viele Nutzer melden entgegen den Vorschriften ihre Anlage nach wie vor nicht an.
 

Günter Drewnitzky / Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 06.01.2023, 14:06 Uhr

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