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Enerige & Management > Wärme - Sammelklage wegen Eon-Fernwärmepreisen offen zum Beitritt
Quelle: Fotolia / Detlef
WÄRME:
Sammelklage wegen Eon-Fernwärmepreisen offen zum Beitritt
Die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Eon wegen angeblich überhöhter Fernwärmepreise ist einen Schritt weiter.
 
Das Bundesamt für Justiz hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen den Eon-Fernwärmeversorger Eon Energy Solutions im Klageregister veröffentlicht. „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden“, teilte die Behörde am 26. Februar in Bonn mit. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte die Verbandsklage im November beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht (wir berichteten). Nach Darstellung des VZBV hat Eon Energy Solutions „in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht“. Diese Preiserhöhungen seien nicht gerechtfertigt. „Die Klage soll dafür sorgen, dass Eon seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kunden das sich daraus ergebene Guthaben erstattet“, berichtete der Verband am 26. Februar. 

Ein Eon-Sprecher hatte die Vorwürfe seinerzeit zurückgewiesen und erklärt: „Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an.“ Die Preisgestaltung richte sich nach Preiskomponenten, die auf jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes beruhten. Man sei sich der Belastungen der Kunden bewusst. „Die historisch hohen Energiepreise der letzten beiden Jahre lagen aber außerhalb unserer Verantwortung“, so der Sprecher weiter. Die Eon-Fernwärmepreise seien „fair“ und „transparent“. 

Die Verbraucherschützer hatten im November als Beispiel Eon-Preise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen genannt. Dort hatte Eon laut VZBV den Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Ct/kWh im Jahr 2020 auf 23,24 Ct/kWh 2022 erhöht.

Die Verbraucherzentrale hält Preiserhöhungen von Eon bei Fernwärme für zu hoch. Eine Sammelklage soll Abhilfe schaffen. Betroffene können sich jetzt ins Klageregister eintragen lassen. 

 
 

dpa
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Dienstag, 27.02.2024, 09:18 Uhr

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