UNTERNEHMEN:
RWE muss für Fusion nachzahlen
Im Streit um den Wert der Fusion der beiden Energieversorger VEW (Dortmund) und RWE (Essen) vor acht Jahren ist am 22. Dezember eine Entscheidung vor dem Dortmunder Landgericht gefallen.
Vor dem Gericht einigten sich Vertreter des RWE-Konzerns mit Vertretern der ehemaligen VEW-Aktionäre auf eine Ausgleichszahlung
von 14 Euro je Aktie. Die früheren VEW-Aktionäre hatten RWE verklagt, weil sie ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Fusion als
unterbewertet betrachtet hatten. Ein unabhängiger Gutachter hatte dies vor Gericht bestätigt und eine Ausgleichszahlung von
mehr als 25 Euro pro...
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Dienstag, 23.12.2008, 14:18 Uhr
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