
Quelle: Pixabay / Mimzy
GAS:
Russland holt juristische Keule gegen Wintershall heraus
Die russische Justiz hat in Moskau eine existenzbedrohende Klage gegen den Öl- und Gasproduzenten Wintershall, seine Anwälte und Schiedsgerichtsmitglieder eingereicht.
Der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow hat den Öl- und Gasproduzenten Wintershall, dessen Frankfurter Anwaltskanzlei
Aurelius Cotta sowie die drei Richter eines internationalen Schiedsgerichts auf 7,5 Milliarden Euro verklagt. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenportals rbc.ru hervor; in Deutschland berichtete darüber erstmals die Legal Tribune Online (LTO).
Die Klage ist demnach eine Retourkutsche dafür, dass Wintershall die Russische Föderation vor dem Ständigen Schiedshof (PCA) in Den Haag auf den gleichen Betrag verklagt hatte. Wintershall warf dem russischen Staat vor, das Unternehmen faktisch an ihren Anteilen an den sibirischen Feldern Jushno Russkoje (Gas) und Achimow-Prospekt (Öl und Gas) enteignet zu haben.
Nachdem sich unter anderen westlichen Upstream-Konzernen auch Wintershall − immerhin ursprünglich auch Konsorte der Ostsee-Gaspipelines Nordstream 1 und 2 − 2023 aus Russland zurückzog, verabschiedete das russische Parlament ein Enteignungsgesetz. Entschädigungen wurden zwar gezahlt, aber auf eingefrorene russische Konten. Wintershall hatte in Den Haag zwei Klagen eingereicht. In diesen argumentiert der Konzern damit, nicht an das ihm zustehende Geld zu kommen.
In der einen Schiedsgerichtsklage beruft sich Wintershall auf den deutsch-russischen Bilateralen Investitionsvertrag (BIT) von 1989, in der anderen auf die Energiecharta (ECT). In beiden liegt der Streitwert bei 7,5 Milliarden Euro.
Russland hatte die ECT unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Deutschland trat wie die gesamte EU 2024 aus dem ECT aus, das Investitionsschutzabkommen wirkt allerdings 20 Jahre nach. Russland hatte die Vollstreckbarkeit internationaler Schiedssprüche im eigenen Land gesetzlich unterbunden, allerdings wären solche Titel 30 Jahre lang international vollstreckbar und würden damit höchstwahrscheinlich den heute 72-jährigen Machthaber Wladimir Putin und sein Regime überleben.
Neuerungen und zwei Pikanterien
Umgekehrt hat die Russische Föderation derzeit keine Chance, einen eventuellen innerrussischen Titel in Westeuropa zu vollstrecken. Ihre von der Pariser Kanzlei Pinna Goldberg vertretene Klage enthält gegenüber früheren russischen Klagen gegen Uniper oder deutsche Banken einige Neuerungen und zwei Pikanterien: So klagt erstmals die Russische Föderation selbst, und erstmals richtet sich die Klage mit der existenzbedrohenden Forderung auch gegen die gegnerische Anwaltskanzlei sowie gegen die Schiedsrichter privat, von denen einer auch noch von Russland aufgestellt worden war.
Pikant ist erstens, dass die Klage am Commercial Court in Moskau eingelegt wird. Commercial Courts sind eigentlich dazu da, es ausländischen Investoren leichter zu machen statt schwerer. Zweitens beruft sich die Generalstaatsanwaltschaft nur auf die ECT, nicht auf den BIT.
Die Bundesrepublik wollte die Direktinvestition Wintershalls in Russland mit 1,8 Milliarden Euro absichern, hat diese Garantie aber sozusagen nach Eintritt des Garantiefalls noch nicht ausgezahlt. Würde dies noch nachgeholt werden, wäre der deutsche Staat plötzlich direkt Kläger und Beklagter.
Dagegen ist der neue Mehrheitseigner von Wintershall, die britische Harbour Energy, außen vor, weil vor der Übernahme das Russlandgeschäft sozusagen als Bad Bank abgespalten worden war.
Die Klage ist demnach eine Retourkutsche dafür, dass Wintershall die Russische Föderation vor dem Ständigen Schiedshof (PCA) in Den Haag auf den gleichen Betrag verklagt hatte. Wintershall warf dem russischen Staat vor, das Unternehmen faktisch an ihren Anteilen an den sibirischen Feldern Jushno Russkoje (Gas) und Achimow-Prospekt (Öl und Gas) enteignet zu haben.
Nachdem sich unter anderen westlichen Upstream-Konzernen auch Wintershall − immerhin ursprünglich auch Konsorte der Ostsee-Gaspipelines Nordstream 1 und 2 − 2023 aus Russland zurückzog, verabschiedete das russische Parlament ein Enteignungsgesetz. Entschädigungen wurden zwar gezahlt, aber auf eingefrorene russische Konten. Wintershall hatte in Den Haag zwei Klagen eingereicht. In diesen argumentiert der Konzern damit, nicht an das ihm zustehende Geld zu kommen.
In der einen Schiedsgerichtsklage beruft sich Wintershall auf den deutsch-russischen Bilateralen Investitionsvertrag (BIT) von 1989, in der anderen auf die Energiecharta (ECT). In beiden liegt der Streitwert bei 7,5 Milliarden Euro.
Russland hatte die ECT unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Deutschland trat wie die gesamte EU 2024 aus dem ECT aus, das Investitionsschutzabkommen wirkt allerdings 20 Jahre nach. Russland hatte die Vollstreckbarkeit internationaler Schiedssprüche im eigenen Land gesetzlich unterbunden, allerdings wären solche Titel 30 Jahre lang international vollstreckbar und würden damit höchstwahrscheinlich den heute 72-jährigen Machthaber Wladimir Putin und sein Regime überleben.
Neuerungen und zwei Pikanterien
Umgekehrt hat die Russische Föderation derzeit keine Chance, einen eventuellen innerrussischen Titel in Westeuropa zu vollstrecken. Ihre von der Pariser Kanzlei Pinna Goldberg vertretene Klage enthält gegenüber früheren russischen Klagen gegen Uniper oder deutsche Banken einige Neuerungen und zwei Pikanterien: So klagt erstmals die Russische Föderation selbst, und erstmals richtet sich die Klage mit der existenzbedrohenden Forderung auch gegen die gegnerische Anwaltskanzlei sowie gegen die Schiedsrichter privat, von denen einer auch noch von Russland aufgestellt worden war.
Pikant ist erstens, dass die Klage am Commercial Court in Moskau eingelegt wird. Commercial Courts sind eigentlich dazu da, es ausländischen Investoren leichter zu machen statt schwerer. Zweitens beruft sich die Generalstaatsanwaltschaft nur auf die ECT, nicht auf den BIT.
Die Bundesrepublik wollte die Direktinvestition Wintershalls in Russland mit 1,8 Milliarden Euro absichern, hat diese Garantie aber sozusagen nach Eintritt des Garantiefalls noch nicht ausgezahlt. Würde dies noch nachgeholt werden, wäre der deutsche Staat plötzlich direkt Kläger und Beklagter.
Dagegen ist der neue Mehrheitseigner von Wintershall, die britische Harbour Energy, außen vor, weil vor der Übernahme das Russlandgeschäft sozusagen als Bad Bank abgespalten worden war.

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Montag, 28.04.2025, 14:26 Uhr
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