PRIVATISIERUNG:
Ruhrgas vermeidet Nachzahlung für VNG
Die Ruhrgas AG, Essen, muss für ihre Anteile an der VNG - Verbundnetz Gas AG keinen zusätzlichen Kaufpreis an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zahlen.
Dies habe das Landgericht Essen entschieden, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Bei der Privatisierung der VNG wurde
1990 eine Nachbewertung der VNG fünf Jahre nach dem Anteilsverkauf festgeschrieben. Die daraus resultierende Nachforderung
des Treuhand-Nachfolgers BvS von 255 Mio. Euro lehnte Ruhrgas ab und wurde darin jetzt vom Landgericht bestätigt. Ruhrgas
hält derzeit 36,84 %...
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Montag, 17.06.2002, 17:35 Uhr
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