• Beginn der Südlink-Bauarbeiten in Einbeck
  • Baggern um Verständnis
  • Windbranche gibt sich sturmfest
  • Deutscher Strommarkt ohne klare Richtung
  • Umweltminister ringen sich zu Klimazusagen für UN durch
  • Hausheld übergibt Technik und Geschäft an Solandeo
  • Kürzere Vertragslaufzeiten für Fernwärme
  • Neuer Technik-Chef für MVV-Netztochter
  • Verbraucherschützer erstreiten Urteil gegen Messstellenbetreiber
  • Österreich: E-Wirtschaft warnt vor mehr Netzgebühren für Erzeuger
Enerige & Management > Europäische Union - Rückzahlungen nur in Einzelfällen
Bild: Fotolia.com, kreatik
EUROPÄISCHE UNION:
Rückzahlungen nur in Einzelfällen
Die teilweise Befreiung der Eisenbahn von der EEG-Umlage ist mit europäischem Recht vereinbar. Das hat die EU-Kommission nach einer eingehenden Prüfung festgestellt. Die Kommission hat auch die meisten Beihilfen nach dem EEG von 2012 genehmigt.
 
Bei der Befreiung handle es sich zwar um eine staatliche Beihilfe, teilte die Kommission am 25. November in Brüssel mit, sie übersteige aber nicht die zusätzlichen Kosten. Vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht seien auch die meisten Befreiungen anderer Sektoren von der EEG-Umlage. Einige Firmen müssen jedoch kleinere Beträge zurückzahlen.Bei der Befreiung des Bahnstroms geht es um die...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 25.11.2014, 16:08 Uhr