Quelle: Katia Meyer-Tien
SMART METER:
Rollout-Quote weiter gestiegen
Zum 30. Juni waren 26,1 Prozent der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Zugleich hat die BNetzA 434 Aufsichtsverfahren eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur in Bonn hat am 21. September 2026 neue Zahlen zum Stand des Smart Meter Rollouts veröffentlicht. Nach
den bisherigen halbjährlichen Erhebungen war die Behörde mit dem Beginn des laufenden Jahres in einen 6-monatigen Turnus übergegangen.
Die aktuellen Angaben spiegeln den Stand zum 30. Juni 2026 wider.
Die Erhebung ergab, dass über alle 54.135.202 Messlokationen betrachtet – also auch die Messlokationen einbezogen, für die kein Pflichteinbaufall nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben ist – 3.172.579 intelligente Messsysteme zum Stichtag verbaut waren. Dies entspricht einer Quote von 5,9 Prozent.
Bei den gesetzlich definierten Pflichteinbaufällen, deren Zahl sich der Bundesnetzagentur zufolge auf 4.831.178 beläuft, stehen mittlerweile 1.259.270 intelligente Messsysteme zu Buche. Das ist eine Quote von 26,1 Prozent. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sich die Auswertung für das erste Halbjahr 2026 nur auf die Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch und die steuerbaren Anlagen nach § 14a EnWG bezieht.
Bis zum 31. Dezember 2025 waren die grundzuständigen Messstellenbetreiber – diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich dem lokalen Verteilnetzbetreiber zugeschrieben – verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle abzuarbeiten. Bei 77 Unternehmen habe die Quote damals sogar bei null Prozent gelegen.
Im März hatte die Bundesnetzagentur dann begonnen, Aufsichtsverfahren gegen die Grundzuständigen einzuleiten, die die 20-Prozent-Marke bis zum Stichtag nicht erreicht hatten. Wie aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde hervorgeht, sind mittlerweile 434 Verfahren eingeleitet worden, davon allerdings 150 auch wieder eingestellt. „Gründe für Einstellungen waren bislang beispielsweise die zwischenzeitliche Erreichung der Quote oder Übertragungen der Grundzuständigkeit“, heißt es in der Mitteilung wörtlich.
Fehler bei Gesamtzahl zum 31. Dezember
Bei der Berechnung der aktuellen Rollout-Zahlen sei aufgefallen, dass sich bei der Aggregation der Gesamtzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025 ein Fehler eingeschlichen habe. Betroffen seien zum Beispiel Messlokationen gewesen, die sowohl eine installierte PV-Anlage von mehr als 7 kW als auch einen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh aufweisen. Nach Korrektur der Werte betrage der Zuwachs im ersten Halbjahr 2026 rund 765.000 intelligente Messsysteme, was einer Steigerung der Quote bezogen auf alle Messlokationen von 1,5 Prozentpunkten bedeute. „Die Quoten, die Grundlage der laufenden Aufsichtsverfahren sind, sind hiervon nicht betroffen“, schreiben die Beamten in Bonn.
Die Erhebung zur Jahresmitte zeigt, dass vor allem die großen Messstellenbetreiber beim Rollout intelligenter Messsysteme vorgelegt haben. Die 19 Unternehmen mit mehr als 500.000 Messlokationen haben eine durchschnittliche Einbauquote von 29,7 Prozent erreicht.
Bei den 66 Messstellenbetreibern, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen im Portfolio haben, beträgt laut Bundesnetzagentur die Einbauquote im Durchschnitt 23,5 Prozent. Und auch die 127 Messstellenbetreiber mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen haben mittlerweile durchschnittlich 20,6 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme abgearbeitet.
Dagegen haben die 591 Messstellenbetreiber mit weniger als 30.000 Messlokationen im Durchschnitt erst 19,2 Prozent geschafft. Die Behörde weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt und einzelne Unternehmen ihre Pflicht weit übererfüllt haben können, während andere hinterherhinken. Außerdem sei es mit dem bloßen Einbau nicht getan. Die Geräte müssten auch in der Lage sein, Viertelstundenwerte zuverlässig zu erfassen und an die jeweils berechtigten Stellen zu übertragen. „Erst damit wird die technische Grundlage für zeitvariable Tarife, ein transparenteres Verbrauchsverhalten und eine effizientere Steuerung der Netze geschaffen“, so die Behörde.
Über die bisherige Zielmarke von 20 Prozent hinaus werde künftig der Fokus auf sogenannten „Zeitraumquoten“ liegen sowie auf dem Stichtag 31. Dezember 2032, zu dem 90 Prozent aller Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen beziehungsweise intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet sein müssen.
Für den Steuer-Rollout ist jedoch zunächst der 31. Dezember 2026 relevant. Dann müssen 90 Prozent der nach § 30 Absatz 1 MsbG definierten Erzeugungsleistung, die zwischen dem 25. Februar 2025 und dem 30. September 2026 in Betrieb gegangen ist, ausgestattet sein. Die Vorschrift bezieht sich nicht auf die Zahl der Anlagen, sondern auf die kumulierte installierte Leistung eines Betreibers. (fw)
Die Erhebung ergab, dass über alle 54.135.202 Messlokationen betrachtet – also auch die Messlokationen einbezogen, für die kein Pflichteinbaufall nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben ist – 3.172.579 intelligente Messsysteme zum Stichtag verbaut waren. Dies entspricht einer Quote von 5,9 Prozent.
Bei den gesetzlich definierten Pflichteinbaufällen, deren Zahl sich der Bundesnetzagentur zufolge auf 4.831.178 beläuft, stehen mittlerweile 1.259.270 intelligente Messsysteme zu Buche. Das ist eine Quote von 26,1 Prozent. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sich die Auswertung für das erste Halbjahr 2026 nur auf die Pflichteinbaufälle mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch und die steuerbaren Anlagen nach § 14a EnWG bezieht.
Bis zum 31. Dezember 2025 waren die grundzuständigen Messstellenbetreiber – diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich dem lokalen Verteilnetzbetreiber zugeschrieben – verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle abzuarbeiten. Bei 77 Unternehmen habe die Quote damals sogar bei null Prozent gelegen.
Im März hatte die Bundesnetzagentur dann begonnen, Aufsichtsverfahren gegen die Grundzuständigen einzuleiten, die die 20-Prozent-Marke bis zum Stichtag nicht erreicht hatten. Wie aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde hervorgeht, sind mittlerweile 434 Verfahren eingeleitet worden, davon allerdings 150 auch wieder eingestellt. „Gründe für Einstellungen waren bislang beispielsweise die zwischenzeitliche Erreichung der Quote oder Übertragungen der Grundzuständigkeit“, heißt es in der Mitteilung wörtlich.
Fehler bei Gesamtzahl zum 31. Dezember
Bei der Berechnung der aktuellen Rollout-Zahlen sei aufgefallen, dass sich bei der Aggregation der Gesamtzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025 ein Fehler eingeschlichen habe. Betroffen seien zum Beispiel Messlokationen gewesen, die sowohl eine installierte PV-Anlage von mehr als 7 kW als auch einen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh aufweisen. Nach Korrektur der Werte betrage der Zuwachs im ersten Halbjahr 2026 rund 765.000 intelligente Messsysteme, was einer Steigerung der Quote bezogen auf alle Messlokationen von 1,5 Prozentpunkten bedeute. „Die Quoten, die Grundlage der laufenden Aufsichtsverfahren sind, sind hiervon nicht betroffen“, schreiben die Beamten in Bonn.
Die Erhebung zur Jahresmitte zeigt, dass vor allem die großen Messstellenbetreiber beim Rollout intelligenter Messsysteme vorgelegt haben. Die 19 Unternehmen mit mehr als 500.000 Messlokationen haben eine durchschnittliche Einbauquote von 29,7 Prozent erreicht.
Bei den 66 Messstellenbetreibern, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen im Portfolio haben, beträgt laut Bundesnetzagentur die Einbauquote im Durchschnitt 23,5 Prozent. Und auch die 127 Messstellenbetreiber mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen haben mittlerweile durchschnittlich 20,6 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme abgearbeitet.
Dagegen haben die 591 Messstellenbetreiber mit weniger als 30.000 Messlokationen im Durchschnitt erst 19,2 Prozent geschafft. Die Behörde weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Durchschnittsbetrachtung handelt und einzelne Unternehmen ihre Pflicht weit übererfüllt haben können, während andere hinterherhinken. Außerdem sei es mit dem bloßen Einbau nicht getan. Die Geräte müssten auch in der Lage sein, Viertelstundenwerte zuverlässig zu erfassen und an die jeweils berechtigten Stellen zu übertragen. „Erst damit wird die technische Grundlage für zeitvariable Tarife, ein transparenteres Verbrauchsverhalten und eine effizientere Steuerung der Netze geschaffen“, so die Behörde.
Über die bisherige Zielmarke von 20 Prozent hinaus werde künftig der Fokus auf sogenannten „Zeitraumquoten“ liegen sowie auf dem Stichtag 31. Dezember 2032, zu dem 90 Prozent aller Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen beziehungsweise intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet sein müssen.
Für den Steuer-Rollout ist jedoch zunächst der 31. Dezember 2026 relevant. Dann müssen 90 Prozent der nach § 30 Absatz 1 MsbG definierten Erzeugungsleistung, die zwischen dem 25. Februar 2025 und dem 30. September 2026 in Betrieb gegangen ist, ausgestattet sein. Die Vorschrift bezieht sich nicht auf die Zahl der Anlagen, sondern auf die kumulierte installierte Leistung eines Betreibers. (fw)
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 21.09.2026, 15:56 Uhr
Montag, 21.09.2026, 15:56 Uhr
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