• Anstieg des CO2-Preises verhindert
  • Bundestag gibt grünes Licht für U-Ausschuss zu Atomausstieg
  • Neues BHKW für innovatives Konzept in Münster
  • Ewald Woste und Werner Süss repowern Windparks
  • Entega verzichtet im Streit mit Ex-Vorständen auf Millionen
  • Weniger Bürokratie für Großwärmepumpen in Sicht
  • Machtprobe mit China über Elektroautos
  • Entega schüttet 32 Millionen Euro an Stadt und Kommunen aus
  • Im Westmünsterland gehen Bocholt und Rhede zusammen
  • DSW 21 schreibt weiter „schwarze Zahlen“
Enerige & Management > Vertrieb - Rheinenergie geht nochmals mit Neukundenpreisen runter
Quelle: Fotolia / caruso13
VERTRIEB:
Rheinenergie geht nochmals mit Neukundenpreisen runter
Die Rheinenergie bemüht sich um positive Schlagzeilen: Das Kölner Unternehmen senkt erneut die Grund- und Ersatzversorgungspreise für neue Privatkunden
 
Ab dem 1. Februar zahlen Kunden, die ab dem 22. Dezember 2021 bei der Rheinenergie in die Grundversorgung gekommen sind, 38,15 Cent/kWh brutto für Strom und 13,99 Cent/kWh brutto für Erdgas. Für alle, die schon länger Kunden bei Rheinenergie sind, gilt weiterhin der bisherige Preis. Ebenso gibt es zum 1. Februar neue Laufzeitverträge von zwölf oder 24 Monaten: Die Kilowattstunde kostet im Einjahresvertrag dann 37,68 Cent (Strom) und 13,86 Cent (Erdgas), im Zweijahresvertrag sind es 36,76 Cent (Strom) und 13,40 Cent (Erdgas).

Die Preisänderungen sind nach Angaben des Versorgers möglich, weil an den Energiebeschaffungsmärkten mittlerweile wieder eine bessere Planbarkeit für das laufende Jahr gegeben ist. „Mit der Preisanpassung trägt die Rheinenergie den aktuellen Marktentwicklungen Rechnung“, heißt es in einer Mitteilung.

Zuletzt war die Rheinenergie ins Visier der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geraten, die sich nicht damit abfinden will, dass Versorger eigene und zum Teil um ein Vielfaches teurere Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt haben. Hintergrund ist die Tatsache, dass mehrere Energieunternehmen wegen der derzeit hohen Einkaufspreise in Schieflage geraten sind und die Belieferung ihrer Kunden eingestellt haben. Der regionale Versorger ist dann verpflichtet, diese bei sich in die Grundversorgung aufzunehmen.

„In außergewöhnlicher Marktsituation angemessen“

Für solche gesplitteten Tarife hatte die Verbraucherzentrale NRW die Rheinenergie sowie die Stadtwerke Wuppertal und Gütersloh bereits abgemahnt. Diese hatten jedoch die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung am 20. Januar verstreichen lassen. Daraufhin wurde der Antrag auf Einstweilige Verfügung nachgeschoben, um „schnellstmöglich eine rechtliche Klärung“ über die Ungleichbehandlung herbeizuführen.

Die Rheinenergie reagierte mit Unverständnis. Einstweilige Verfügungen seien „kein geeignetes Vorgehen, um Grundsatzfragen zu klären“, teilte das Unternehmen auf Anfrage der Redaktion mit. Da die Verbraucherzentrale keine neuen Argumente vorgebracht habe, bleibe Rheinenergie bei der Auffassung, dass gesplittete Grundversorgungspreise „in einer außergewöhnlichen Marktsituation angemessen und sachgerecht“ seien.

Die drei besagten Unternehmen haben wiederholt für sich in Anspruch genommen, rechtmäßig zu handeln. Weil sie für die plötzlich aufgetretenen Kundenströme nicht über ausreichend Energiemengen verfügten, hätten sie zu aktuellen, also stark gestiegenen Preisen an den Märkten nachordern müssen.

Bereits ab 14. Januar war Rheinenergie mit einer Preissenkung zurückgerudert: Die Kölner vergünstigten den Strom-Grundversorgungstarif für alle, die seit dem 1. Januar in die Belieferung gefallen sind, um 25 %. Anfangs hatte das Unternehmen 72,80 Cent je kWh von Neukunden verlangt. Bestandskunden zahlen im günstigsten Tarif 28,68 Cent.

 

Günter Drewnitzky
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 15
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 31.01.2022, 11:43 Uhr

Mehr zum Thema