EMISSIONSHANDEL:
Revisionen gegen CO2-Steuerbetrug unbegründet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Berufung von vier verurteilten Steuerhinterziehern als unbegründet zurückgewiesen. Damit sind die Urteile im ersten deutschen Verfahren gegen den Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit EU-Emissionsrechten rechtskräftig.
Kurz vor Weihnachten 2011 hatte das Frankfurter Landgericht zwei Deutsche, drei Briten und einen Franzosen zu mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt. Sie waren für schuldig befunden worden, beim Handel mit EU-Emissionsrechten zwischen 2009 und 2011
Umsatzsteuer-Erstattungen in Höhe von 260 Mio. Euro erschlichen zu haben, ohne dabei selbst Vorsteuern abgeführt zu haben.
Die Beschuldigten...
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Mittwoch, 16.01.2013, 13:30 Uhr
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