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Enerige & Management > Politik - Ressortabstimmung zu Reform des Vergaberechts
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Ressortabstimmung zu Reform des Vergaberechts
Nach einer Konsultationsphase im vergangenen Jahr, wird nun die Reform des Vergaberechts in den Bundesressorts beraten.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der zu einer Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren führen soll. Gleichzeitig soll die öffentliche Beschaffung „sozial, ökologisch und innovativ“ ausgerichtet werden, wie es in einer Mitteilung des BMWK heißt.

Die Reform des Vergaberechts wird laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) pro Jahr rund 1,3 Milliarden Euro an Entlastung für Wirtschaft und Verwaltung bringen. „Eine Reform dieses Ausmaßes hat es seit langem nicht mehr gegeben, das ist ein wichtiges Signal für kleine und mittlere Unternehmen, gut für Start-ups, gut für gemeinwohlorientierte Unternehmen, gut für die Wirtschaft insgesamt – und gut für all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, die sich mit dem Vergaberecht rumschlagen“, so der Minister.

In der vorausgegangenen Konsultationsphase zum sogenannten Vergabetransformationspaket hatten im vergangenen Jahr unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) zu verschiedenen Fragen des Vorhabens Stellung genommen. So hatte der VKU beispielsweise darauf hingewiesen, dass es in den Branchen der Ver- und Entsorgung „nach diesseitigem Kenntnisstand keine praxistauglichen Vorbilder für die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien“ in Vergabeverfahren gibt. Gleichzeitig seien öffentliche Auftraggeber auch außerhalb des Vergaberechts bereits zu klimafreundlichem Verhalten verpflichtet. Dies zeige sich an den Klimaneutralitätszielen etlicher Kommunen und dem Beschaffungsverhalten vieler kommunaler Einrichtungen und Unternehmen. Weitere Fragen bezogen sich auf die Stärkung einer sozial-nachhaltigen Beschaffung, die Digitalisierung und die Vereinfachung der Vergabeverfahren.

Direktvergabe an Start-ups soll erleichtert werden

Nach Angaben des BMWK enthält der nun den anderen Ministerien zugeleitete Referentenentwurf knapp 200 Vorschläge zur Reform des Vergaberechts. Einige Maßnahmen sollen es ermöglichen, Direktaufträge mit einem finanziellen Volumen bis 100.000 Euro für innovative Leistungen an Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen zu vergeben. Eine Anhebung der Wertgrenze von 5.000 auf 100.000 Euro bei Direktvergaben an Start-ups hatte beispielsweise auch die baden-württembergische Landesregierung im Sommer dieses Jahres bekräftigt.

Online-Marktplätze sollen nach Vorstellungen des BMWK ebenso zu einer Vereinfachung und Beschleunigung beitragen, wie reduzierte Dokumentations- und Nachweispflichten. Grundsätzlich verfolge das Transformationspaket das Ziel, verstärkt junge sowie kleine und mittlere Unternehmen zu berücksichtigen und die Möglichkeit zu eröffnen, Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten in kritischen Bereichen auszuschließen, heißt es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums weiter.

Die Reform des Vergaberechts war im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart worden. Das seit 2016 geltende Vergaberecht geht auf das „Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014“ zurück. Es habe sich seitdem „in weitem Umfang bewährt“, heißt es von Seiten des BMWK. Allerdings sei die Komplexität des Rechtsbereichs „weiterhin ungewöhnlich hoch“. Darüber hinaus seien seit 2016 viele Herausforderungen noch deutlicher zutage getreten, denen man nun mit einer praxisgerechten und modernen Reform begegnen müsse.
 

Fritz Wilhelm
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