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Enerige & Management > Vertrieb - Rekordbußgelder gegen Telefonwerbung von Energieanbietern
Quelle: Shutterstock / Redpixelpl
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Rekordbußgelder gegen Telefonwerbung von Energieanbietern
Die Bundesnetzagentur ahndete unerlaubte Werbeanrufe im Jahr 2023 mit insgesamt 1,4 Millionen Euro. Der Löwenanteil der Bußgelder entfiel auf vier „Verfahren“ gegen Energieanbieter.
 
Weniger Beschwerden, aber ein Trend zu „schwereren Belästungen und bewusste Rechtsverletzungen“: Die Bundesnetzagentur erhielt im vergangenen Jahr etwa halb so viele Beschwerden wegen Telefonwerbung wie 2022. Insgesamt registrierte sie 34.714 (2022: 64.704). Dabei verzeichnete sie jedoch „mehrere, besonders auffällige“ werbetreibende Unternehmen. „Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden“, berichtet die Aufsichtsbehörde mit Sitz in Bonn. Auffällig vor allem: Energiefirmen und „von ihnen beauftragte Callcenter“.

Rund 5.600 Beschwerden betrafen das Thema Energieversorgung. An zweiter und dritter Stelle folgten Telefonwerbung für Gewinnspiele (5.400) und Bauprodukte (5.300). Die Bußgelder, die die Behörde gegen die Telefonmafia verhängte, summierten sich auf 1,44 Millionen Euro. Das war gut eine Viertelmillion mehr als im Vorjahr.

Knapp 80 Prozent davon entfielen auf vier „Verfahren“ im Energiesektor. In drei dieser Fälle ahndete die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro, in einem schrieb sie 275.000 Euro fest. „Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der eigentliche Anrufgrund vielfach zunächst verschleiert wurde“, heißt es. Die Anrufer hätten sich fälschlich als deren aktueller Energieversorger oder als Vergleichsportal ausgegeben, um an Daten wie Zählernummer oder des Zählerstandes zu gelangen.

Absolute Zahl noch „sehr hoch“

Behörden-Chef Klaus Müller sieht im Rückgang der Beschwerden einen amtlich bedingten „Lichtblick“. Die sinkenden Zahlen, so Müller, seien „auch Ergebnis des konsequenten Vorgehens der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung“. Daneben spiegle sich in der Entwicklung die veränderte Lebenssituation der Menschen nach den Pandemiejahren wider – Menschen verbrächten wieder mehr Zeit außerhalb der eigenen vier Wände, unerwünschte Anrufe gebe es weniger. Absolut betrachtet, so die Wahrnehmung in Bonn, sei die Anzahl der Beschwerden mit fast 35.000 Eingängen aber nach wie vor „sehr hoch“.

Im zurückliegenden Jahr griff die Behörde auch Verdachtsfälle im Zusammenhang mit den seit zwei Jahren geltenden Transparenzregeln für Telefon-Werbeeinwilligungen auf. Diese Einwilligungen müssen lückenlos dokumentiert werden können. Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
 

Manfred Fischer
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Montag, 22.01.2024, 14:44 Uhr

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