• Energienotierungen vor dem Wochenende leichter
  • EuGH räumt Eon-RWE-Deal ab - teilweise
  • BWE: RED III vor der Sommerpause, EEG im Herbst
  • Wasserstoffpläne in Boxberg zurückgestellt
  • FNN-Vorstand: Praxistaugliche Lösungen für Steuer-Rollout vorhanden
  • Kundenorientierung beim Steuern im Fokus
  • Kongress fordert Novellen für erneuerbare Wärme
  • Neue Eigentümerstruktur bei den Stadtwerken Garbsen
  • Tunnel „Candela“ vollendet Berlins Kabeldiagonale
  • Stadtwerke Bielefeld finanziell gestärkt
Enerige & Management > Politik - Reiche gibt Aufsichtsratsposten zurück
Quelle: Katherina Reiche Quelle: Westenergie AG
POLITIK:
Reiche gibt Aufsichtsratsposten zurück
Katherina Reiche wurde wenige Tage vor ihrer Berufung zur Ministerin als Aufsichtsrätin des Projektierers „Ingrid Capacity“ vorgestellt. Nun kam der Rückzug. Aber musste sie auch?
 
Je nach Sichtweise kann man es unglücklich oder clever nennen. Am Freitag, 25. April, wurde vom schwedischen Batterieunternehmen „Ingrid Capacity“ mitgeteilt, dass Katherina Reiche dort einen Aufsichtsratsposten übernommen hat. Da waren die Gerüchte um ein Ministeramt für die Vorsitzende der Geschäftsführung des Eon-Tochterunternehmens Westenergie bereits in vollem Gange. Die Aufmerksamkeit daher groß.

Am Montag, 28. April, teilte die CDU dann auch offiziell mit, dass Reiche als neue Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgesehen ist. Den Posten bei Ingrid Capacity gibt Reiche nun auf. Wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt, wurde Reiche bereits am „5. März in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung“ in das Aufsichtsratsgremium gewählt. Warum die Pressemitteilung dazu erst am 25. April dazu verschickt wurde, lässt die Erklärung von Ingrid Capacity offen.

Allerdings: Hätte Reiche den Posten trotzdem antreten können? Das Bundeswirtschaftsministerium verwies auf Anfrage der Redaktion auf den Paragrafen 5 des „Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung“. Dort ist eindeutig festgelegt, dass Mitglieder der Bundesregierung während ihrer Amtszeit „nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören“ dürfen.

Allerdings heißt es weiter im Gesetz: „Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen.“ Solche sind allerdings selten. Doch es gibt sie. 

In einer Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2020 zum Thema an die damalige Bundesregierung wurden drei Fälle gelistet, wo Minister in halbstaatlichen Unternehmen saßen: Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (2002-2005) und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (2002-2005) sind als Gremiumsmitglieder der Deutschen Energie-Agentur (Dena) genannt. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (2011-2013) war in einem Gremium der Dena-Schwestergesellschaft Russisch-Deutsche Energie-Agentur vertreten.

Zudem saßen einige Minister und Ministerinnen in Gremien wie dem ZDF-Fernsehrat und vor allem bayerische Abgeordnete im Stadtrat oder Kreistag ihrer Heimatregion.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 02.05.2025, 09:00 Uhr

Mehr zum Thema