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STUDIEN:
Regulierungsdefizite bremsen grünes Ammoniak aus
Eine Studie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für dezentrale Ammoniak-Synthese. Sie zeigt regulatorische Defizite auf, Praxisanwender bekommen einen Handlungsleitfaden.
Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität − kurz „IKEM“ − hat die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Genehmigung dezentraler Ammoniak-Syntheseanlagen untersucht. Die Studienautoren legen offen, dass bisher keine gezielte regulatorische
Förderung für diese Anlagen besteht. Während Wasserstoff-Elektrolyseure zuletzt rechtliche Privilegierungen erfahren haben,
fehlt eine vergleichbare Anpassung für Ammoniak-Produktionsstätten.
Ein Beispiel für diese Privilegierungen ist die erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren als energieintensive Anlagen, wodurch sie von Netzentgeltbefreiungen und reduzierten Umlagen profitieren können. Solche gezielten regulatorischen Verbesserungen stehen laut Ikem für Ammoniak-Syntheseanlagen noch aus.
Die Studie entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens „CAMPFIRE“, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wird. Das Projekt beschäftigt sich mit der Nutzung von Ammoniak als klimafreundlichem Kraftstoff, insbesondere für den Schiffsverkehr. Eine Kombination von Ammoniak-Produktion mit Wind- und Solarenergie könnte laut den Studienautoren des Ikem dazu beitragen, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen sinnvoll zu nutzen.
Wind- und Solarkraftwerke erzeugen nicht immer bedarfsgerecht Strom. Wird diese überschüssige Energie stattdessen für die Elektrolyse von Wasser genutzt, kann daraus Wasserstoff gewonnen werden, der anschließend zur Ammoniak-Synthese dient. Ammoniak fungiert dabei als stabiler Trägermedium, der sich einfacher speichern und transportieren lässt als Wasserstoff. So kann grüne Energie flexibel verfügbar gemacht und für verschiedene Anwendungen, etwa als klimafreundlicher Kraftstoff, genutzt werden.
Handlungsbedarf bei Genehmigungen
In seinem Teilprojekt „Hybridreaktor“ analysierte das Ikem die baurechtlichen, immissionsschutz- und umweltrechtlichen Anforderungen für Ammoniak-Syntheseanlagen sowie für die dafür nötigen Elektrolyseure und erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Die Studie bezieht sowohl nationale als auch europäische Reformprozesse in ihre Untersuchung mit ein und betrachtet landesrechtliche Regelungen für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Studienautorin Rosa von der Stein erklärt: „Während der Gesetzgeber den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft forciert, bleibt die gezielte Förderung von grüner Ammoniak-Produktion bislang aus.“ Dabei könnte Ammoniak als Energieträger entscheidend zur Dekarbonisierung beitragen.
Basierend auf seiner Studie hat das Ikem zudem einen Leitfaden für Praxisanwender formuliert. Dieser soll eine rechtliche Orientierung für die Genehmigung von Anlagen zur Produktion von grünem Ammoniak geben. Er beinhaltet eine detaillierte Anleitung zu den relevanten Genehmigungsverfahren, den erforderlichen Antragsunterlagen sowie den zuständigen Behörden.
Die rechtswissenschaftliche Studie „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Genehmigung dezentraler Ammoniaksyntheseanlagen“ ist auf der Internetseite des Ikem downloadbar. Der Handlungsleitfaden „Genehmigung von Ammoniak-Syntheseanlagen“ lässt sich dort ebenfalls herunterladen.
Ein Beispiel für diese Privilegierungen ist die erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren als energieintensive Anlagen, wodurch sie von Netzentgeltbefreiungen und reduzierten Umlagen profitieren können. Solche gezielten regulatorischen Verbesserungen stehen laut Ikem für Ammoniak-Syntheseanlagen noch aus.
Die Studie entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens „CAMPFIRE“, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wird. Das Projekt beschäftigt sich mit der Nutzung von Ammoniak als klimafreundlichem Kraftstoff, insbesondere für den Schiffsverkehr. Eine Kombination von Ammoniak-Produktion mit Wind- und Solarenergie könnte laut den Studienautoren des Ikem dazu beitragen, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen sinnvoll zu nutzen.
Wind- und Solarkraftwerke erzeugen nicht immer bedarfsgerecht Strom. Wird diese überschüssige Energie stattdessen für die Elektrolyse von Wasser genutzt, kann daraus Wasserstoff gewonnen werden, der anschließend zur Ammoniak-Synthese dient. Ammoniak fungiert dabei als stabiler Trägermedium, der sich einfacher speichern und transportieren lässt als Wasserstoff. So kann grüne Energie flexibel verfügbar gemacht und für verschiedene Anwendungen, etwa als klimafreundlicher Kraftstoff, genutzt werden.
Handlungsbedarf bei Genehmigungen
In seinem Teilprojekt „Hybridreaktor“ analysierte das Ikem die baurechtlichen, immissionsschutz- und umweltrechtlichen Anforderungen für Ammoniak-Syntheseanlagen sowie für die dafür nötigen Elektrolyseure und erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Die Studie bezieht sowohl nationale als auch europäische Reformprozesse in ihre Untersuchung mit ein und betrachtet landesrechtliche Regelungen für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Studienautorin Rosa von der Stein erklärt: „Während der Gesetzgeber den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft forciert, bleibt die gezielte Förderung von grüner Ammoniak-Produktion bislang aus.“ Dabei könnte Ammoniak als Energieträger entscheidend zur Dekarbonisierung beitragen.
Basierend auf seiner Studie hat das Ikem zudem einen Leitfaden für Praxisanwender formuliert. Dieser soll eine rechtliche Orientierung für die Genehmigung von Anlagen zur Produktion von grünem Ammoniak geben. Er beinhaltet eine detaillierte Anleitung zu den relevanten Genehmigungsverfahren, den erforderlichen Antragsunterlagen sowie den zuständigen Behörden.
Die rechtswissenschaftliche Studie „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Genehmigung dezentraler Ammoniaksyntheseanlagen“ ist auf der Internetseite des Ikem downloadbar. Der Handlungsleitfaden „Genehmigung von Ammoniak-Syntheseanlagen“ lässt sich dort ebenfalls herunterladen.

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Mittwoch, 26.02.2025, 09:17 Uhr
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